Caso 2024-036N
Basilea Campagna
Cronistoria della procedura | ||
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2024 | 2024-036N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Beschuldigten u.a. der mehrfachen, teilweise versuchten Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Nessuna indicazione sull'autore |
Vittime | Nessuna indicazione sulla vittima |
Mezzi utilizzati | Nessuna indicazione sui mezzi utilizzati |
Contesto sociale | Nessuna indicazione sul contesto sociale |
Ideologia | Nessuna indicazione sull'ideologia |
Der Beschuldigte wird wegen einer Vielzahl von Straftaten verfolgt. Der Sachverhalt wird im Urteil jedoch nicht angegeben.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Beschuldigten u.a. der mehrfachen, teilweise versuchten Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig.
Der Beschuldigte wird wegen einer Vielzahl von Straftaten verfolgt. Der Sachverhalt wird im Urteil jedoch nicht angegeben.
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Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Beschuldigten u.a. der mehrfachen, teilweise versuchten Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig.
Für alle Straftaten wird der Beschuldigte zu einer teilbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 12 Monaten, davon 6 Monate unbedingt, sowie zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 50.- bestraft. Die Verfahrenskosten werden A. auferlegt.