Caso 2024-074N

«Zionisten ins Gas»

Lucerna

Cronistoria della procedura
2024 2024-074N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 1 StGB) schuldig.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma)
Oggetto della protezione Etnia;
Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Auf X (ex-Twitter) kommentiert A. (Beschuldigter) mit den Worten «zionisten ins gas» öffentlich einen Beitrag über Israel.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 1 StGB) schuldig.

In fatto

Auf X (ex-Twitter) kommentiert A. (Beschuldigter) mit den Worten «zionisten ins gas» öffentlich einen Beitrag mit folgendem Inhalt: «Witzig. Israel existiert seit über 3000 Jahren! Und wird auch weiterhin existieren! Die Müllhalden der Geschichte sind voll mit Leuten, die Israel die Existenz abgesprochen haben.»

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 1 StGB) schuldig.
Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.- je, sowie zu einer Busse von CHF 300.- verurteilt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beschuldigten auferlegt.