Caso 1996-004N

Äusserung gegen jüdische Nachbarin: «Sie haben meinen Hund angegriffen, das ist klar bei Ihrer Herkunft!»

Zurigo

Cronistoria della procedura
1996 1996-004N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Parole;
Vie di fatto
Contesto sociale Vicinato
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Im Treppenhaus einer Liegenschaft kommt es zwischen der Anzeigeerstatterin und der Angeschuldigten unter anderem wegen deren Dackel zu einer verbalen Auseinandersetzung. Während des Streits soll die Angeschuldigte die Anzeigeerstatterin gegen das Scheinbein getreten und zu ihr gesagt haben: «Sie haben meinen Hund angegriffen. Das ist ja klar bei Ihrer Herkunft!»

Der Sachverhalt wird von der Strafverfolgungsbehörde unter dem Aspekt von Art. 261bis Abs. 4 Hälfte 1 StGB untersucht. Die Verfügung liegt uns nicht vollständig vor.

Decisione

Einstellung des Strafverfahrens.