Caso 1997-005N
Sciaffusa
Cronistoria della procedura | ||
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1997 | 1997-005N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Incitamento allodio o alla discriminazione (1° comma); Propagazione di un'ideologia (2° comma); Organizzazione di azioni di propaganda (3° comma) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie | Pubblicamente (in pubblico) |
Parole chiave | |
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Autori | Giornalisti / editori |
Vittime | Ebrei |
Mezzi utilizzati | Scritti |
Contesto sociale | Arte e scienza |
Ideologia | Antisemitismo; Revisionismo |
Der Angeklagte bot in seiner Publikation (Zeitschrift) das Buch «Geheimgesellschaften, Band I» des Autors Jan Van Helsing zum Verkauf an und hat davon insgesamt 50 Exemplare abgesetzt.
Den Verkauf des Buches «Geheimgesellschaften, Band I» wertet die Strafverfolgungsbehörde als Verstoss gegen den Art. 261bis Abs. 3 StGB i.V.m. Abs. 1 und Abs. 2, wobei sie bereits das öffentliche Anbieten eines solchen Buches als strafbar erachtet. Nach ihrer Meinung ist das besagte Buch in seiner Gesamtheit geeignet, zu Hass gegenüber Juden und Zionisten aufzurufen. Der Angeschuldigte wird zu einer Busse von Fr. 5'000.-- verurteilt und die sichergestellten Exemplare des Buches werden eingezogen.
Nachdem das Buch «Geheimgesellschaften Band I und II», von Jan Van Helsing (Pseudonym), beanstandet und von diversen Buchhandlungen aus dem Verkehr gezogen wurde, entschloss sich der Angeklagte, den Band I über seinen Verlag anzubieten. Der Angeschuldigte gab an, das fragliche Buch einige Zeit vorher gelesen zu haben, sich aber nicht mehr genau an den Inhalt des Buches erinnert zu haben. Zudem kannte er den Grund der Beanstandung nicht. In der Folge bot er das Buch «zu Studienzwecken» in seinem Publikationsorgan, welche viermal jährlich in einer Auflage von rund 30'000 Exemplaren erscheint, zum Verkauf an und setzte zwischen März 1996 und Juli 1996 fünfzig Exemplare zum Preis von Fr. 42.-- an Besteller in der Schweiz und im Ausland ab. Der Restbestand von zwei Büchern wurde sichergestellt.
Beim Buch «Geheimgesellschaften Band I», handelt es sich um einen Erklärungsversuch des Autors, die Ursachen der heutigen Misere der Erde darzustellen. Nach seiner Ansicht sind für diese Misere die «Illuminati», eine Gruppe spirituell sehr hochstehender Personen, verantwortlich. Diese Gruppe strebe die Weltherrschaft an. Zwar beteuert der Autor, dass die Vorwürfe alleine gegen die «Illuminati»-Gruppe gerichtet seien und nicht gegen eine bestimmte Rasse, Ethnie oder Religion. Schliesslich differenziert er aber nicht zwischen den Mitgliedern der vermeintlichen «Illuminati» und den Juden im Allgemeinen, denn im Buch sind oft die Juden oder Zionisten die «Bösen». Speziell erwähnt werden Familien jüdischer Financiers. So wird beispielsweise behauptet, die Juden würden nicht an Gott glauben, sondern an den Teufel und die Zionisten strebten die Weltherrschaft an und wirkten auf den Ausbruch des dritten Weltkrieges und der Einrichtung eines globalen Sklavenlagers hin.
Prof. Marcel Alexander Niggli / Universität Fribourg verfasste im Auftrag der Strafverfolgungsbehörde ein Gutachten über das Buch.
Nach der Meinung der Strafverfolgungsbehörde ist das Buch in seiner Gesamtheit geeignet, zu Hass gegenüber den Juden und Zionisten im Speziellen aufzurufen. Durch die geschickte Auswahl von Quellenstellen, welche oft nicht überprüfbar seien, und Zusammenstellungen von Ausführungen und Zitaten versuche der Autor, die vermeintliche Weltverschwörung zu belegen.
Durch den Verkauf des Buches «Geheimgesellschaften, Band I», habe der Angeschuldigte somit gegen den Art. 261bis Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 und 2 StGB verstossen. Er hätte im Voraus weitere Abklärungen zum fraglichen Buch machen und sich über den Grund für die Beanstandungen informieren müssen. Dies umso mehr, als er dem Buch eine eigene Stellungnahme beilegte, in der er seine Zweifel an der Richtigkeit gewisser Behauptungen des Buches äusserte.
Die Strafverfolgungsbehörde wertet bereits das öffentliche Anbieten eines solchen Buches als Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm. Der Vertrieb des Buches mit der Bemerkung «unter Vorbehalt» ändere nichts an der Strafbarkeit der Handlung. Es genüge, dass jeder Leser der Publikation des Angeklagten die Möglichkeit gehabt habe, dieses Buch zu bestellen.
Weiter ist sie der Meinung, dass das Verschulden des Angeschuldigten nicht sehr schwer wiege, da er mittels Verkauf eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Buch anstrebte.
Verurteilung zu einer Busse von Fr. 5000.--. Löschung des Strafregistereintrages nach einer Probezeit von 1 Jahr. Die zwei sichergestellten Buchexemplare werden gemäss Art. 58 StGB eingezogen.