Caso 2000-016N

Versendung von rassistischen E-Mails

Soletta

Cronistoria della procedura
2000 2000-016N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde tritt auf die Strafanzeige nicht ein.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie Pubblicamente (in pubblico)
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Mondo del lavoro
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Die Angeschuldigte leitete ein E-Mail mit rassistischem Inhalt an drei Arbeitskolleginnen auf deren persönliche Mail-Adressen weiter. Das inkriminierte E-Mail wurde in der Folge von einem Adressaten ausgedruckt und in der Firma öffentlich ausgehängt.

Die Strafverfolgungsbehörde gibt der Strafanzeige keine Folge, weil es am Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit fehle. Das E-Mail sei an drei persönliche Mail-Adressen weitergeleitet und somit nicht für jedermann zugänglich gemacht worden. Wer darauf einen Mailausdruck öffentlich ausgehängt habe, konnte nicht eruiert werden.

Decisione

Nichteintreten auf die Strafanzeige.