Caso 2001-052N

Veröffentlichung von rassistischen Sprüchen

Zurigo

Cronistoria della procedura
2001 2001-052N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung schuldig.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Etnia;
Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei;
Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Internet (senza social media)
Ideologia Antisemitismo;
Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Der Beschuldigte hat auf einer Unterseite seiner Internet-Webseite, Sprüche veröffentlicht, welche er von Dritten zugemailten bekam. Die Sprüche richteten sich in diskriminierender Weise vor allem gegen „Jugos“, Türken und Juden.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig. Er wird mit einer Busse von CHF 400.00 bestraft. Die Verfahrenskosten werden der beschuldigten Person auferlegt. Diese betragen CHF 470.00.