Caso 2002-011N

Sachverhalt ist nicht bekannt

Zugo

Cronistoria della procedura
2002 2002-011N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt die Strafuntersuchung ein.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Nessuna indicazione sull'autore
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Nessuna indicazione sui mezzi utilizzati
Contesto sociale Nessuna indicazione sul contesto sociale
Ideologia Nessuna indicazione sull'ideologia

Sintesi

Gegen die Angeschuldigten wird Strafklage wegen Ehrverletzung, Drohung, Tätlichkeiten und Rassendiskriminierung eingereicht. Mittels Einigungsverhandlung konnte zwischen dem Kläger und den Angeschuldigten eine Einigung erzielt werden, worauf der Kläger den Strafantrag zurückzog. Bezüglich der Antragsdelikte fehlt somit die Prozessvoraussetzung eines gültigen Strafantrages und das Strafverfahren ist in diesen Punkten einzustellen.

Da es sich beim Rassendiskriminierungsstraftatbestandes im Sinne von Art. 261bis StGB um ein Offizialdelikt handelt, ist die Strafuntersuchung in diesem Klagepunkt von Amtes wegen weiterzuverfolgen. Die Strafverfolgungsbehörde stellt die Strafuntersuchung jedoch auch in diesem Punkt ein, weil es nicht ersichtlich sei, inwiefern die Angeschuldigten diesen Straftatbestand erfüllt haben sollen. (E.7)

Decisione

Einstellung der Strafuntersuchung.