Caso 2003-042N

Rassistisches Wahlplakat auf Homepage einer Partei 2

Argovia

Cronistoria della procedura
2003 2003-042N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma)
Oggetto della protezione Oggetto della protezione in generale
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone politiche
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Documenti sonori / immagini
Contesto sociale Internet (senza social media)
Ideologia Antisemitismo;
Estremismo di destra

Sintesi

Der Beschuldigte Y. ist als Vorstandsmitglied einer politischen Partei dafür verantwortlich, dass im Sommer 2003 auf der parteieigenen Internetseite ein Wahlplakat veröffentlicht wurde, dessen Vorlage von der nationalsozialistisch geprägten Nationalen Front stammt. Auf dem Plakat werden Bonzen, Kommunisten und Juden aus der Schweiz gefegt.

Decisione

Der Beschuldigte hat öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass und Diskriminierung aufgerufen.
Der Beschuldigte wird gemäss Art. 261bis Abs. 1 StGB und Art. 63 StGB zu einer Busse von CHF 300.- verurteilt. Zusätzlich trägt er die Staats- und Kanzleigebühren von insgesamt CHF 110.-