Caso 2006-062N

Schlägereien gegen ausländisch stämmige Personen

Basilea Città

Cronistoria della procedura
2006 2006-062N Die 1. Instanz verurteilt die Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Autorità/Istanza 1a istanza cantonale
Atto / Fattispecie oggettiva Propagazione di un'ideologia (2° comma);
Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Razza
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Vie di fatto;
Gesti
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine);
Estremismo di destra

Sintesi

Die 3 Angeklagten zettelten verschiedene Schlägereien gegen Ausländer bzw. ausländisch stämmige Personen an und verletzten diese mehrfach. Nach der Schlägerei führten die Angeklagten mit dem Arm den Hitlergruss aus. Bei den Auseinandersetzungen verhielten sich die Opfer nicht ausschliesslich passiv, sondern beteiligten sich aktiv an der Schlägerei. Die ergangenen Körperverletzungen und die Sachbeschädigungen konnten schliesslich keinem Angreifer eindeutig zugeordnet werden. Die Angeklagten wurden deshalb nicht wegen mehrfachen Angriffs, sondern wegen mehrfachen Raufhandels schuldig gesprochen, während in Bezug auf die mehrfache Körperverletzung sowie der Sachbeschädigung ein Freispruch erging.

Decisione

Die Angeklagten werden verurteilt wegen mehrfachen Raufhandels, Rassendiskriminierung und der öffentlichen Verrichtung der Notdurft. Im Falle eines Angeklagten zusätzlich wegen mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz. Die 1. Instanz verurteilt die Angeklagten zu 10 bzw. 8 Monaten Gefängnis mit bedingtem Strafvollzug, unter Auferlegung einer Probezeit von 2 Jahren.