Caso 2006-062N
Basilea Città
Cronistoria della procedura | ||
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2006 | 2006-062N | Die 1. Instanz verurteilt die Angeklagten. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Autorità/Istanza | 1a istanza cantonale |
Atto / Fattispecie oggettiva | Propagazione di un'ideologia (2° comma); Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà) |
Oggetto della protezione | Razza |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici |
Mezzi utilizzati | Vie di fatto; Gesti |
Contesto sociale | Luoghi pubblici |
Ideologia | Razzismo (nazionalità / origine); Estremismo di destra |
Die 3 Angeklagten zettelten verschiedene Schlägereien gegen Ausländer bzw. ausländisch stämmige Personen an und verletzten diese mehrfach. Nach der Schlägerei führten die Angeklagten mit dem Arm den Hitlergruss aus. Bei den Auseinandersetzungen verhielten sich die Opfer nicht ausschliesslich passiv, sondern beteiligten sich aktiv an der Schlägerei. Die ergangenen Körperverletzungen und die Sachbeschädigungen konnten schliesslich keinem Angreifer eindeutig zugeordnet werden. Die Angeklagten wurden deshalb nicht wegen mehrfachen Angriffs, sondern wegen mehrfachen Raufhandels schuldig gesprochen, während in Bezug auf die mehrfache Körperverletzung sowie der Sachbeschädigung ein Freispruch erging.
Die Angeklagten werden verurteilt wegen mehrfachen Raufhandels, Rassendiskriminierung und der öffentlichen Verrichtung der Notdurft. Im Falle eines Angeklagten zusätzlich wegen mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz. Die 1. Instanz verurteilt die Angeklagten zu 10 bzw. 8 Monaten Gefängnis mit bedingtem Strafvollzug, unter Auferlegung einer Probezeit von 2 Jahren.