Caso 2010-016N
Basilea Città
Cronistoria della procedura | ||
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2010 | 2010-016N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Rifiuto di fornire un servizio (5° comma) |
Oggetto della protezione | Oggetto della protezione in generale |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici |
Mezzi utilizzati | Rifiuto di un servizio |
Contesto sociale | Altro contesto sociale |
Ideologia | Razzismo (nazionalità / origine) |
Der Angeklagte und Besitzer einer Goldschmiede verweigerte eine durch öffentliches Inserat in einer Zeitung angebotene Leistung mit der Begründung, er mache keine Geschäfte mit Ausländern. Sachliche Gründe für die Verweigerung hätten keine vorgelegen. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Angeklagten der Rassendiskriminierung für schuldig.
Wegen eines davon unabhängigen Vorfalles wird der Angeklagte ausserdem der Beschimpfung für schuldig gesprochen, worauf hier nicht näher eingegangen wird.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten wegen Beschimpfung und Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 60.00 sowie zu einer Busse von CHF 400.00.