Caso 2010-016N

Verweigerung einer Leistung mit der Begründung «keine Geschäfte mit Ausländern» zu machen

Basilea Città

Cronistoria della procedura
2010 2010-016N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Rifiuto di fornire un servizio (5° comma)
Oggetto della protezione Oggetto della protezione in generale
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Rifiuto di un servizio
Contesto sociale Altro contesto sociale
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Der Angeklagte und Besitzer einer Goldschmiede verweigerte eine durch öffentliches Inserat in einer Zeitung angebotene Leistung mit der Begründung, er mache keine Geschäfte mit Ausländern. Sachliche Gründe für die Verweigerung hätten keine vorgelegen. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Angeklagten der Rassendiskriminierung für schuldig.

Wegen eines davon unabhängigen Vorfalles wird der Angeklagte ausserdem der Beschimpfung für schuldig gesprochen, worauf hier nicht näher eingegangen wird.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten wegen Beschimpfung und Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 60.00 sowie zu einer Busse von CHF 400.00.