Caso 2015-002N

Rassismus unter Restaurantgästen: Hitlergruss und «Ausländer raus»

Argovia

Cronistoria della procedura
2015 2015-002N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Parole;
Gesti
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine);
Estremismo di destra

Sintesi

Der Beschuldigte hat einen Gast beschimpft.

Gemäss der Strafverfolgungsbehörde diskriminierte er dadurch eine Person mit Worten, in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise, was nach Art. 261bis StGB strafbar ist.

In fatto

Der Beschuldigte befand sich in einem Restaurant. Er fühlte sich aufgrund eines Wortwechsels von einem anderen Gast provoziert. Als er feststellte, dass es sich um eine ausländische Person handelte, sagte er „aha, Ausländer“ und „Ausländer raus“. Anschliessend knallte er seine Schuhe zusammen, rief gleichzeitig mehrmals „Heil Hitler“ und führte den Hitlergruss aus.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB zur Bezahlung einer Busse von CHF 400.00, im Falle einer schuldhaften Nichtbezahlung umwandelbar in 13 Tage Haft, und auferlegt ihm Kosten von CHF 117.00.