Caso 2016-015N
Berna
Cronistoria della procedura | ||
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2016 | 2016-015N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Incitamento allodio o alla discriminazione (1° comma); Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà); Disconoscimento di un genocidio (4° comma 2ª metà) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Ebrei |
Mezzi utilizzati | Scritti; Comunicazione elettronica; Propagazione di materiale razzista |
Contesto sociale | Reti sociali |
Ideologia | Antisemitismo; Estremismo di destra |
Der Beschuldigte veröffentlichte auf seinem öffentlich zugänglichen Facebookprofil diverse rassistische und antisemitische Äusserungen und Posts.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde ist der Meinung, dass der Beschuldigte öffentlich zu Hass und Diskriminierung aufgerufen habe und so durch Schrift und Bild die Ethnie der Israeliten mit Wissen und Willen diskriminiert habe. Gleichzeitig habe er durch seine Posts Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleugnet und seinen Willen rassistisch zu diskriminieren mehrfach dadurch bekräftigt, dass er unterstrich, zu seiner Meinung zu stehen.
Der Beschuldigte veröffentlichte auf seinem öffentlich zugänglichen Facebookprofil diverse rassistische und antisemitische Äusserungen und Posts. So teilte er auf diesem Profil einen Post mit dem Spruch: „Der Holocaust ist die grösste Lüg“ und ein Bild mit einem Mann, welcher eine Karte mit der Aufschrift „Holocaust» in die Linse streckt, sowie die Überschrift „Die Eintrittskarte für alle unsere Verbrechen» zu lesen ist. Weiter schrieb der Beschuldigte einen Kommentar in sein Facebookprofil, wonach er Israeliten als „degeneriertes Dreckspack, das Israel seine Heimat nennt» beschimpft. Der Beschuldigte kommentierte ferner ein Zitat von Menachem Begin mit „von wegen Herrenrasse. So eine asoziale Fehlgeburt und dieses Stück Scheisse bekam den Friedensnobelpreis“. Ausserdem postete er ein Bild mit der Überschrift „Hand in Hand gemeinsam gegen die Zionisten. Der Zionismus bedroht den Weltfrieden“. Ein Post des Beschuldigten enthält ein Bild mit dem Titel „Israel Terrorist“. Einen Tag zuvor schrieb der Beschuldigte in einen öffentlichen Facebook-Chat, dass die USA und „dieses in Israel ansässige Judenpack doch diese Schwachmaten mit Bio Waffen versorgen“. Sodann postete der Beschuldigte ein Bild mit dem Titel „Warum greift ISIS nie Israel an? — Man beisst nicht die Hand, die einen füttert“.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen mehrfacher Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis Abs. 4 StGB. Er wird mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00 bestraft. Die Verfahrenskosten werden der beschuldigten Person auferlegt. Diese betragen CHF 650.00.