Caso 2016-060N

Antisemitischer Kommentar zu Onlineartikel: «Scheiss auf die Drecksjuden, alle erschiessen»

Zurigo

Cronistoria della procedura
2016 2016-060N Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Razza;
Religione
Domande specifiche sulla fattispecie Pubblicamente (in pubblico);
Fattispecie soggettiva
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Media (Internet incl.);
Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Beschuldigte kommentierte einen auf Facebook veröffentlichten und für alle User zugänglichen Onlineartikel von «Blick am Abend» mit rassistischen Kommentaren. Er wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen.

In fatto

Der Beschuldigte kommentierte einen auf Facebook veröffentlichten und für alle User zugänglichen Onlineartikel von «Blick am Abend» mit den Worten «Scheiss auf die Drecksjuden, alle erschiessen», wodurch er jüdische Menschen diskriminierte und sie in ihrer Menschenwürde herabsetzte, was der Beschuldigte wusste oder zumindest billigend in Kauf nahm.

Decisione

Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 50.00, ausmachend CHF 3’000.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Zusätzlich wird dem Beschuldigten eine Busse von CHF 300.00 auferlegt, bei schuldhaftem nichtbezahlen eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 800.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.