Caso 2016-060N
Zurigo
Cronistoria della procedura | ||
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2016 | 2016-060N | Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà) |
Oggetto della protezione | Razza; Religione |
Domande specifiche sulla fattispecie | Pubblicamente (in pubblico); Fattispecie soggettiva |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Ebrei |
Mezzi utilizzati | Scritti; Comunicazione elettronica |
Contesto sociale | Media (Internet incl.); Reti sociali |
Ideologia | Antisemitismo |
Der Beschuldigte kommentierte einen auf Facebook veröffentlichten und für alle User zugänglichen Onlineartikel von «Blick am Abend» mit rassistischen Kommentaren. Er wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen.
Der Beschuldigte kommentierte einen auf Facebook veröffentlichten und für alle User zugänglichen Onlineartikel von «Blick am Abend» mit den Worten «Scheiss auf die Drecksjuden, alle erschiessen», wodurch er jüdische Menschen diskriminierte und sie in ihrer Menschenwürde herabsetzte, was der Beschuldigte wusste oder zumindest billigend in Kauf nahm.
Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 50.00, ausmachend CHF 3’000.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Zusätzlich wird dem Beschuldigten eine Busse von CHF 300.00 auferlegt, bei schuldhaftem nichtbezahlen eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 800.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.