Caso 2020-065N

Herabsetzung aufgrund der sexuellen Orientierung

Berna

Cronistoria della procedura
2020 2020-065N Der Beschuldigte ist schuldig der Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Orientamento sessuale
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Nessuna indicazione sull'autore
Vittime LGBTIQ+
Mezzi utilizzati Parole
Contesto sociale Nessuna indicazione sul contesto sociale
Ideologia Ostilità nei confronti di LGBTIQ+

Sintesi

Der Beschuldigte setzte den Geschädigten aufgrund seiner sexuellen Orientierung herab indem er ihn in der Öffentlichkeit als «schwule Drecksau» bezeichnete.

In fatto

Der Beschuldigte setzte den Geschädigten aufgrund seiner sexuellen Orientierung herab.
Der Beschuldigte ist schuldig der Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB.

Decisione

Der Beschuldigte ist schuldig der Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB.
Der Beschuldigte wird bestraft mit einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 300.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.
Der Beschuldigte wird zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 100.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 2 Tagen.