Caso 2022-115N

Rassistische Beschimpfung und Tätlichkeit am Bahnhof

Turgovia

Cronistoria della procedura
2022 2022-115N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten u.a. im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Razza
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Persone nere / PoC
Mezzi utilizzati Parole;
Vie di fatto
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Razzismo (colore di pelle)

Sintesi

Der Beschuldigte beschimpfte A. und B. am Bahnhof rassistisch. Zudem schüttete er A. Whisky ins Gesicht.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig u.a. der Diskriminierung durch Herabsetzung, aufgrund der «Rasse», Ethnie oder Religion (Art. 261bis Abs. 4 StGB).

In fatto

Der Beschuldigte trat am Bahnhof am Ticketautomaten zu A. und B., und bot A. ein Getränk an, was eine Diskussion auslöste. Im Verlauf des Gesprächs betitelte der Beschuldigte A. und B. als «huerä Dräcksneger».
Anlässlich derselben Aktion schüttete er A. überdies Whisky ins Gesicht.

In diritto

Mit seinen Äusserungen tat der Beschuldigte seinen allgemeinen Unmut gegenüber Personen anderer «Rassen» kund. Er nahm zumindest in Kauf, dass die Äusserungen auf dem Perron des Gleises 1 am Bahnhof von einem weiteren Personenkreis, den et nicht bestimmen konnte, wahrgenommen wird.
Indem er A. Whisky ins Gesicht schüttete, wusste er, dass er dadurch das allgemein übliche und gesellschaftliche Mass einer physischen Einwirkung auf einen Menschen überschritt.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig der Diskriminierung durch Herabsetzung, aufgrund der «Rasse», Ethnie oder Religion (Art. 261bis Abs. 4 StGB), sowie der Tätlichkeit (art. 126 Abs. 1 StGB).
Der beschuldigte wird bestraft mit einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 80.00, bedingt erlassen bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie mit einer Busse von CHF 400.00.