Caso 2023-044N

Rassistische Beschimpfung bei McDonald’s

Turgovia

Cronistoria della procedura
2023 2023-044N Die Staatsanwaltschaft erklärt den Beschuldigten u.a. der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Razza
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Persone nere / PoC
Mezzi utilizzati Parole
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Razzismo (colore di pelle)

Sintesi

Der Beschuldigte hat beim Eingangsbereich einer McDonald’s Filiale, B. rassistisch beschimpft. Der McDonald’s wurde zu diesem Zeitpunkt von weiteren unbekannten Personen besucht.

Die Staatsanwaltschaft erklärt den Beschuldigten u.a. der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig.

In fatto

Der Beschuldigte hat um 04:00 Uhr beim Eingangsbereich einer McDonald’s Filiale, B. als «Scheiss Neger» bezeichnet. Der McDonald’s war zu diesem Zeitpunkt von weiteren unbekannten Personen besucht.

Decisione

Die Staatsanwaltschaft erklärt den Beschuldigten der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig sowie weiterer Delikte.

Der Beschuldigte wird bestraft mit einer zu vollziehenden Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je CHF 40.00. Für allfällige Zivilforderungen von B. werden auf den Zivilweg verwiesen.