Caso 2024-055N

Urteilsunfähigkeit und Hass gegen Juden

Basilea Città

Cronistoria della procedura
2024 2024-055N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Einstellung des Strafverfahrens (Art. 19 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 319 Abs. 1 lit. c und Art. 374 StPO).
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma)
Oggetto della protezione Etnia;
Religione
Domande specifiche sulla fattispecie Fattispecie soggettiva
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Parole
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

A. (Beschuldigte) ruft aus dem Fenster seiner Wohnung «Ich werde euch alle vergasen» und warf daraufhin einen Kieselstein in Richtung von B. (Betroffener), welcher eine Kippah trug und jüdischen Glaubens ist.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt aufgrund fehlender Urteilsfähigkeit der Beschuldigten die Einstellung des Strafverfahrens (Art. 19 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 319 Abs. 1 lit. c und Art. 374 StPO).

In fatto

A. (Beschuldigte) ruft aus dem Fenster seiner Wohnung «Ich werde euch alle vergasen» und warf daraufhin einen Kieselstein in Richtung von B. (Betroffener), welcher eine Kippah trug und jüdischen Glaubens ist.

In diritto

Ein Arztzeugnis hält fest, dass A. an einer schweren psychischen Störung leidet und zum Zeitpunkt der Vorfalls nicht urteilsfähig bezüglich ihres Handelns gewesen ist.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Einstellung des Strafverfahrens (Art. 19 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 319 Abs. 1 lit. c und Art. 374 StPO).