Gutachten des Instituts für öffentliches Recht der Universität Bern, erstellt im Auftrag der EKR (Gesamtstudie D; Zusammenfassung D/F/I/E) (2003)
Die vorläufige Aufnahme (Status F) ist eine Ersatzmassnahme für eine nicht durchführbare Wegweisung von ausländischen Staatsangehörigen aus der Schweiz. Das juristische Gutachten kommt zum Schluss, dass die grundrechtsrelevanten Einschränkungen im Bereich des Familienlebens, der Arbeit, der Sozialhilfe und der Integration, denen Menschen mit Status F unterworfen sind, sich für eine kurze Dauer rechtfertigen lassen. Bleiben sie aber über einen längeren Zeitraum wirksam, kann dies die grundrechtliche Garantie der Menschenwürde tangieren. Nach Art. 35 BV sind die Behörden verpflichtet, die Grundrechte auf allen Ebenen zu verwirklichen.
(106 Seiten)HINWEIS: Diese Studie ist in Papierform vergriffen. Sie kann aber als PDF-Datei heruntergeladen werden.