UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung

Der UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung CERD überwacht seit 1969 die Einhaltung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung.

Die EKR wurde 1995 vom Bundesrat nach der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) eingesetzt. Sie soll die in Artikel 7 ICERD geforderte Bekämpfung von Vorurteilen, die zu Rassendiskriminierungen führen können, durch gezielte und wirksame Massnahmen auf nationaler Ebene umsetzen.

Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, rassistische Taten unter Strafe zu stellen und rassistische Propaganda zu unterbinden, eine Politik der Beseitigung der Rassendiskriminierung zu betreiben, die Gleichbehandlung aller Individuen ungeachtet ihrer ethnischen oder nationalen Herkunft, Hautfarbe oder Religion zu garantieren sowie Vorurteile in Unterricht und Erziehung zu bekämpfen.

Die Kontrolle über die Umsetzung der Verpflichtungen von UNO-Konventionen erfolgt durch Staatenberichte, die alle zwei Jahre an das zuständige Organ der UNO eingereicht werden müssen. Im Falle des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) ist das CERD (Committee on the Elimination on Racial Discrimination) zuständig. Es setzt sich aus 18 unabhängigen Experten zusammen und überprüft die Informationen und den geschilderten Fortschritt in den Länderberichten, lässt sich von nationalen Institutionen wie der EKR berichten und nimmt von den NGOs einen sogenannten Schattenbericht entgegen. In einer Anhörung vor dem CERD nimmt die Delegation des Vertragslandes zu den Kritiken des CERD Stellung.

Individualbeschwerde

Mit einer fakultativen Unterzeichnung zu Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) kann ein Vertragsstaat dem Individualbeschwerdeverfahren zustimmen. Die Schweiz hat im Juni 2003 den Artikel 14 ICERD ratifiziert, wofür sich auch die EKR eingesetzt hatte. Damit können nun Einzelpersonen oder Personengruppen aus der Schweiz, die sich als Opfer von Rassendiskriminierung fühlen, unter bestimmten Voraussetzungen an den UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) gelangen.

Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz

2001 fand die dritte UN-Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz (World Conference Against Racism, Racial Discrimination, Xenophobia and Related Intolerance - WCAR) in Durban, Südafrika, statt. Die EKR hat an dieser Weltkonferenz teilgenommen, und Mitglieder der Kommission waren in der Schweizer Delegation vertreten.

Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 22.07.2024