Gemeinsam mit der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA, hat die EKR eine Postkarte zur Diskriminierungsstrafnorm Art. 261bis StGB gestaltet. Die Postkarte soll dazu dienen, die Öffentlichkeit über die Diskriminierungsstrafnorm zu informieren und auf ihre Bedeutung für den Schutz vor rassistischer Diskriminierung und Hetze hinzuweisen.
Um mehr über die Diskriminierungsstrafnorm zu erfahren, können die Punkte unter der Postkarte angeklickt werden.
... rassistische Hetze und Diskriminierung sowie die Leugnung von Völkermorden strafrechtlich verfolgt werden.
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Die Diskriminierungsstrafnorm stellt ...
... herabsetzende und diskriminierende Handlungen und Äusserungen in der Öffentlichkeit unter Strafe, sie ist weder Maulkorb noch Gesinnungsstrafnorm.
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Die Menschenwürde ist ...
... der unantastbare Kern aller Grundrechte – die Diskriminierungsstrafnorm schützt diesen Kern. Die Meinungsäusserungsfreiheit ist kein Freipass zur Verletzung der Menschenwürde.
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Die Diskriminierungsstrafnorm soll ...
... sicherstellen, dass politische Auseinandersetzungen nicht auf Kosten von Angehörigen einer bestimmten «Rasse», Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung geführt werden.
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Das Internet ist ...
... kein rechtsfreier Raum. Rassistische oder homophobe Hetze und Diskriminierung sind online verboten.
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