Der Bundesrat wird ersucht, eine Definition für "Personen, die wegen Naturkatastrophen geflüchtet sind, die im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen" zu erarbeiten und diesen Personen in der Schweiz in Ergänzung des Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge einen Flüchtlingsstatus zu verleihen, um sie besser zu schützen.
Der Bund nimmt die Geflüchteten mit Status S, hauptsächlich Frauen und Kinder, in ein spezifisches Programm auf. Dieses Programm ermöglicht es einerseits, auf die spezifische Vulnerabilität der Geflüchteten mit der notwendigen psychologischen Unterstützung einzugehen. Sollte sich diese Unterstützung bewähren, soll geprüft werden, sie auf andere Geflüchtete und ihre Status auszuweiten. Andererseits legt das Programm einen Fokus darauf, die Geflüchteten mit Status S ein Empowerment anzubieten, um sie zu Botschafter*innen des Friedens und der Demokratie zu machen.