Öffentliche und Private Dienstleistungen

Öffentliche Dienstleistungen: Schule / Behörden / Polizeiwesen

Staatliche und halbstaatliche Organisationen und Institutionen versorgen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz mit einer Fülle elementarer Dienstleistungen. Zu nennen sind das Schul-, Bildungs- und Gesundheitswesen, der öffentliche Verkehr, die Polizeiarbeit, die Wasserversorgung oder die Entsorgungsdienstleistungen. Auch im Rahmen von (halb)staatlichen Diensten kann es zu rassistischen Handlungen und Praktiken kommen:

  • Unverhältnismässige Behandlung und/oder rassistische Beschimpfung, Diffamierung oder Belästigung von Personen wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe, Kultur, Religion oder anderen Merkmalen durch Angestellte von Behörden, Verwaltungsdienststellen, Staatsbetrieben, Sicherheitsdiensten
  • Rassistisch motiviertes Mobbing in staatlichen oder staatlich mandatierten Institutionen
  • Ein mangelhaftes Dienstleistungsangebot aufgrund fehlender interkultureller Kompetenz (z.B. im Gesundheitssektor)
  • Rassendiskriminierende Verweigerung einer Dienstleistung
  • Mehrfachdiskriminierung, indem sich mehrere Kriterien wie Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, Religion, körperliche und/oder geistige Behinderung auf den Bezug einer öffentlichen Dienstleistung negativ auswirken.

Private Dienstleistungen

Die Bedeutung von privaten Dienstleistungserbringern im wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Leben ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen. In vielen Bereichen des alltäglichen Lebens - Gesundheit, Freizeit, Finanz- und Versicherungswesen, Handel, Reparatur, Telekommunikation - beziehen wir Dienstleistungen von privaten Anbietern, die diese entgeltlich zur Verfügung stellen. Die häufigsten Formen der Diskriminierung aufgrund von Nationalität, Herkunft, Religion, Ethnie oder Hautfarbe, die im Dienstleistungssektor vorkommen, sind:

  • die Verweigerung einer Dienstleistung oder eines Produkts,
  • die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Kontext eines Vertragsabschlusses,
  • ein mangelhaftes Dienstleistungsangebot aufgrund fehlender interkultureller Kompetenz (z.B. im Gesundheitssektor)
  • die Mehrfachdiskriminierung, indem sich mehrere Kriterien wie Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, Religion, körperliche und/oder geistige Behinderung auf den Bezug einer Dienstleistung oder eines Produkts eines privaten Anbieters negativ auswirken.

Rechtslage

Aus rechtlicher Sicht unterstehen Dienstleistungen von privaten Anbietern weniger strengen rechtlichen Bestimmungen als Dienstleistungen von staatlicher Seite. So können Privatunternehmen im Vergleich zu staatlichen Institutionen grundsätzlich auch willkürlich handeln. Die Rassismus-Strafnorm und der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz gelangen aber auch hier zur Anwendung.

Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 02.01.2019