Einbürgerung

22.3337 Faire Spielregeln bei der Einbürgerung: 7 Jahre anstatt 10 Jahre Aufenthalt genügen! (Motion Christ)

Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 9 Absatz 1 lit. b des Bürgerrechtsgesetzes so anzupassen, dass eine Gesuchstellung auf Einbürgerung bereits nach 7 anstatt erst nach 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz erfolgen kann. Die anderen auf die 10-jährige Aufenthaltsdauer abgestimmten Mindestaufenthaltsanforderungen in Artikel 9 Bürgerrechtsgesetz sind darauf abzustimmen.

22.3335 Faire Spielregeln bei der Einbürgerung: Kein öffentliches Schaulaufen und und "Zurschaustellen" mehr (Motion Christ)

Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 15 Absatz 2 des Bürgerrechtsgesetzes so anzupassen, dass ein Einbürgerungsgesuch immer von einem Parlament, der Exekutive, einer Behördenkommission oder einem vergleichbaren Gremium entschieden wird und nie von den Stimmberechtigten einer Gemeindeversammlung.

22.3330 Faire Spielregeln bei der Einbürgerung: Die Schule ist Schweizermacherin (Motion Gredig)

Kinder von ausländischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz aufgewachsen sind, also mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule besucht haben, sind integriert und mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut im Sinne von Artikel 11 lit. a und b des Bürgerrechtsgesetzes. Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, bei der für diese Personen keine Prüfung dieser Voraussetzung mehr notwendig ist.

22.3329 Faire Spielregeln bei der Einbürgerung: Mobile Lebensweise berücksichtigen (Motion Gredig)

Der Bundesrat wird beauftragt, die in Artikel 18. Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes festgesetzte Mindestaufenthaltsdauer auf ein bis drei Jahre zu senken.

22.419 Kindern und Jugendlichen die Einbürgerung ohne Niederlassungsbewilligung ermöglichen (Parlamentarische Initiative Töngi)

Das Bürgerrechtsgesetz ist dahingehend anzupassen, dass Kinder und Jugendliche mit einem Aufenthaltsstatus F und B die Möglichkeit zur Einbürgerung erhalten. Die anderen Voraussetzungen bleiben erhalten.

22.404 Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation (Parlamentarische Initiative Staatspolitische Kommission NR)

Das Bürgerrechtgesetz (BüG) wird geändert, um die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation (3G) effektiv zu erleichtern.

Insbesondere werden die Bedingungen für die Einbürgerung der dritten Generation (Art. 24a BüG) überarbeitet, indem der Geburtsort berücksichtigt, die Art des erforderlichen Aufenthaltstitels erweitert und der Umfang des berücksichtigten Bildungssystems ausgedehnt wird.

Ebenso sollen die Verwaltungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über die für die Erstellung des Dokumentenverzeichnisses erforderlichen Unterlagen verfügen, diese zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst vorlegen.

Alle Massnahmen, die restriktiver sind als das normale Einbürgerungsrecht, sollten ebenfalls abgeschafft werden.

21.2040 Einführung politischer Rechte für Einwohner:innen der Schweiz ohne Schweizer Staatsbürgerschaft (Petition Frauensession 2021)