Die gesetzlichen und administrativen Hürden, die Nachfahren von Auslandschweizerinnen und -schweizern überwinden müssen, um ebenfalls die Schweizer Staatsangehörigkeit zu erhalten, sind sehr hoch und berücksichtigen nicht die Realität in den Ländern, in denen diese Nachfahren leben. Dies gilt auch für direkte Kinder von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern (...)
Le Conseil fédéral est invité à créer un quota spécial supplémentaire de permis de séjour avec activité lucrative en faveur des descendantes et descendants de citoyens et citoyennes suisses n’ayant plus ou pas la nationalité suisse, ni celle d’un des États membres de l’Union européenne ou de l’AELE.
Kinder von Auslandschweizern und -schweizerinnen verlieren das Schweizer Bürgerrecht, wenn sie nicht vor dem 25. Altersjahr gemeldet werden. Ab dem 25. Altersjahr kommt für Nachkommen ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung. In diesem wird gefordert, dass drei Reisen in die Schweiz von jeweils mindestens 6 Tagen innerhalb von 5 Jahren nachgewiesen werden müssen. Nach dem 35. Lebensjahr braucht es einen dreijährigen Aufenthalt in der Schweiz (...)
Im Mai 2024 veröffentlichte die Eidgenössische Migrationskommission eine Studie über die Auswirkungen des 2018 eingeführten neuen Bürgerrechtsgesetzes des Bundes und Wege zu einem inklusiveren System der Einbürgerung (...)