Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 9 Absatz 1 lit. b des Bürgerrechtsgesetzes so anzupassen, dass eine Gesuchstellung auf Einbürgerung bereits nach 7 anstatt erst nach 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz erfolgen kann. Die anderen auf die 10-jährige Aufenthaltsdauer abgestimmten Mindestaufenthaltsanforderungen in Artikel 9 Bürgerrechtsgesetz sind darauf abzustimmen.
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 15 Absatz 2 des Bürgerrechtsgesetzes so anzupassen, dass ein Einbürgerungsgesuch immer von einem Parlament, der Exekutive, einer Behördenkommission oder einem vergleichbaren Gremium entschieden wird und nie von den Stimmberechtigten einer Gemeindeversammlung.
Kinder von ausländischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz aufgewachsen sind, also mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule besucht haben, sind integriert und mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut im Sinne von Artikel 11 lit. a und b des Bürgerrechtsgesetzes. Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, bei der für diese Personen keine Prüfung dieser Voraussetzung mehr notwendig ist.
Der Bundesrat wird beauftragt, die in Artikel 18. Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes festgesetzte Mindestaufenthaltsdauer auf ein bis drei Jahre zu senken.
Das Bürgerrechtsgesetz ist dahingehend anzupassen, dass Kinder und Jugendliche mit einem Aufenthaltsstatus F und B die Möglichkeit zur Einbürgerung erhalten. Die anderen Voraussetzungen bleiben erhalten.
Das Bürgerrechtgesetz (BüG) wird geändert, um die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation (3G) effektiv zu erleichtern.
Insbesondere werden die Bedingungen für die Einbürgerung der dritten Generation (Art. 24a BüG) überarbeitet, indem der Geburtsort berücksichtigt, die Art des erforderlichen Aufenthaltstitels erweitert und der Umfang des berücksichtigten Bildungssystems ausgedehnt wird.
Ebenso sollen die Verwaltungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über die für die Erstellung des Dokumentenverzeichnisses erforderlichen Unterlagen verfügen, diese zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst vorlegen.
Alle Massnahmen, die restriktiver sind als das normale Einbürgerungsrecht, sollten ebenfalls abgeschafft werden.