Rechtsberatung

Beratungsarbeit der EKR

Personen, die sich rassistisch diskriminiert fühlen, deren Bekannte und Verwandte aber auch Zeuginnen und Zeugen von rassistischen Vorfällen sowie Anlauf- und Beratungsstellen können sich mit Anfragen an die EKR wenden. Täglich gelangen durchschnittlich zwei Fälle an die Kommission. Rund 40 Prozent der Beratungsanfragen können mit einer Information beantwortet werden, ca. 50 Prozent werden an eine Anlauf- und Beratungsstelle weitergeleitet. Die restlichen 10 Prozent behandelt das Sekretariat der EKR.

Jeder gemeldete Vorfall wird vom Sekretariat der EKR entsprechend der Schilderung der Rat suchenden Person oder Institution erfasst. Nach einer ersten internen Analyse wird gemeinsam mit der betroffenen Person entschieden, ob der Fall an eine Anlauf- und Beratungsstelle, an eine kantonale oder städtische Ombudsstelle oder an eine andere Institution weitergeleitet wird. Dies ist dann der Fall, wenn es in der entsprechenden Region – meist am Wohnort der betroffenen Person – eine Institution gibt, die in der Lage ist, die Beratung zu gewährleisten. Möglich ist auch, dass ein Fall in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Beratungsstellen gemeinsam begleitet wird.

Die EKR setzt sich dafür ein, dass die Ratsuchenden raschen Zugang zu geeigneten Beratungs-, Vermittlungs-, Mediations-, Ombudsstellen und Anwältinnen und Anwälten finden.

Rechtsgutachten

Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten kann die EKR auch Rechtsgutachten in Auftrag geben. Privatpersonen und Organisationen können ein Gesuch für die Erstellung eines Rechtsgutachtens bei der EKR einreichen. Dabei muss das Rechtsgutachten themenbezogen sein, d.h. eine generell-abstrakte Rechtsfrage klären. Rechtsgutachten zu einem konkreten Einzelfall (Fallgutachten) kann die EKR nicht in Auftrag geben.

Die EKR prüft im Einzelfall, ob ein themenbezogenes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben werden soll, sie orientiert sich dabei an folgenden Kriterien:

  1. Das Bestehen einer ungeklärten oder ungenügend geklärten Rechtsfrage.
  2. Die praktische Bedeutung der betreffenden Rechtsfrage für den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung.
  3. Der Bezug der Rechtsfrage zu einem Arbeitsschwerpunkt der EKR.

Für weitere Informationen können Sie sich an das Sekretariat der EKR wenden.

Angebot für Beratende

Die EKR legt grossen Wert darauf, dass es in allen Regionen, Kantonen und grösseren Gemeinden der Schweiz genügend Anlauf- und Beratungsstellen gibt, die Betroffenen kompetente Unterstützung anbieten können.

Suchen Sie Unterstützung in Ihrer Beratungsarbeit oder gezielte Aus- und Weiterbildung? Dann informieren Sie sich über das Aus- und Weiterbildungsprogramm des von der EKR unterstützten "Netzwerkes für Rassismusopfer". Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB bietet ebenfalls regelmässig Weiterbildungskurse.

Angebot für Rechtsextreme

Das Sekretariat der EKR unterstützt Betroffene wie auch Eltern von Jugendlichen, die sich im rechtsextremen Milieu bewegen, auf der Suche nach einer geeigneten Beratungsstelle.

Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 05.11.2024

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus
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ekr-cfr@gs-edi.admin.ch
Tel.: +41 58 464 12 93