Hintergrund

Der Beitritt der Schweiz zum Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD)

Der Bundesrat hatte bereits 1971 den Beitritt zum Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) gutgeheissen und eröffnete am 20. Dezember 1989 das Vernehmlassungsverfahren zum ICERD-Beitritt und zur Strafrechtsrevision. Die Schaffung einer Strafnorm gegen Rassendiskriminierung, heute Artikel 261bis StGB und Artikel 171c MStGB, ist in Artikel 4 ICERD vorgeschrieben.

Die Vernehmlassung, an der sich 95 Organisationen beteiligten, machte deutlich, dass die meisten Organisationen den Beitritt zur ICERD und die Strafrechtsrevision befürworteten. Der Bundesrat erarbeitete daraufhin die «Botschaft über den Beitritt der Schweiz zum Internationalen Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und über die entsprechende Strafrechtsrevision», in der er auch die Gründung einer Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus vorschlug.

Die Botschaft des Bundesrates stiess im Parlament auf breite Zustimmung. Trotzdem wurde gegen die Strafrechtsrevision das Referendum ergriffen. Die Gegnerschaft argumentierte, dass der Strafrechtsartikel die freie Meinungsäusserung einschränke und die Gesinnungsschnüffelei fördere. Die Vorlage kam am 25. September 1994 vors Stimmvolk, welches die Strafrechtsrevision mit 54,6% annahm. Die ICERD trat am 29. Dezember 1994, der Strafrechtsartikel am 1. Januar 1995 in Kraft. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus wurde vom Bundesrat am 23. August 1995 zur Umsetzung der Konvention eingesetzt.

Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 03.10.2022