Der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB) gibt jeder Person, die von einer anderen Person widerrechtlich in ihrer Persönlichkeit rassistisch verletzt wurde oder wird, das Recht, gerichtlich gegen die Täterin oder den Täter vorzugehen und Wiedergutmachung einzufordern.
Der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz schützt die Würde und den Wert des Menschen vor unzulässigen Eingriffen durch andere Menschen. Geschützt sind z.B. das Leben bei rassistischen Tötungsdelikten, die körperliche Unversehrtheit bei rassistischer Gewalt, die Ehre bei rassistischen Verleumdungen, die Privatsphäre und weitere elementare Persönlichkeitsmerkmale bei rassendiskriminierenden Verweigerungen eines Freizeitangebotes oder einer anderweitigen für die Allgemeinheit gedachten Waren- oder Dienstleistung.
Rassendiskriminierung in der Arbeitswelt kann sich im Anstellungsverfahren, bei der Festlegung des Vertragsinhaltes (z.B. Lohn, variable Entschädigungen, Zusatzleistungen), während des Arbeitsverhältnisses, bei der Kündigung und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zeigen. Rassendiskriminierung geschieht durch ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, durch rassistische Äusserungen, durch Mobbing und durch Schutzunterlassung. Neben der verletzten Person können Arbeitgeber, Mitarbeitende und Kundinnen und Kunden in den Konflikt involviert sein.
Es gibt eine Reihe von Rechtsnormen, die bei Rassendiskriminierung in der Arbeitswelt zur Anwendung gelangen:
Rassendiskriminierung im Mietverhältnis kann sich im Bewerbungsverfahren, bei der Festlegung des Vertragsinhaltes (z.B. Mietzins), während des Mietverhältnisses, bei der Kündigung und nach Beendigung des Mietverhältnisses zeigen. Rassendiskriminierung geschieht z.B. durch ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, durch rassistische Äusserungen, durch rassistische Nachbarkonflikte und durch Schutzunterlassungen durch die Vermieterschaft. Neben der verletzten Person können die Vermieterschaft, Nachbarn und Bekannte und Verwandte von Nachbarn in den Konflikt involviert sein. Es gibt eine Reihe von Rechtsnormen, die bei Rassendiskriminierung im Mietverhältnis zur Anwendung gelangen:
Weitere Informationen zum verfassungsrechtlichen Schutz vor Diskriminierung finden Sie im online-Rechtsratgeber rassistische Diskriminierung, den die Fachstelle für Rassismus Bekämpfung (FRB) zusammen mit dem Sekretariat der EKR erstellt hat.
Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 22.07.2024