Welche Möglichkeiten bietet ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in der Schweiz? Diese Tagung lädt dazu ein, über die bestehenden Lücken beim Schutz vor Diskriminierung, über verschiedene Perspektiven zu deren Behebung sowie über die Erkenntnisse aus anderen europäischen Ländern nachzudenken. Organisiert von der EKR, der EKF, humanrights.ch und der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, bringt die Tagung rechtliche, politische und zivilgesellschaftliche Perspektiven zusammen. Sie findet am 12. November 2026 im Kornhausforum in Bern statt.
Zum 30-jährigen Bestehen setzt die EKR ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und für Gleichbehandlung: Wir fordern ein umfassendes Gleichbehandlungsgesetz, welches alle Formen von Diskriminierung einschliesst und davor schützt. Diskriminierung verletzt die Menschenwürde und darf nicht länger hingenommen werden.
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hat das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) mit einer vergleichenden Studie zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung im Zivilrecht in Europa beauftragt.
Die Studie stützt sich auf eine vertiefte Analyse der Rechtssysteme mehrerer europäischer Länder – darunter Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich und Dänemark – und bietet einen Überblick über die Ansätze und Mechanismen, die in anderen Staaten eingeführt wurden, um einen wirksamen Schutz vor rassistischer Diskriminierung im Zivilrecht zu gewährleisten.
Diese Studie zeigt Lücken im schweizerischen Privatrecht beim Schutz vor rassistischer Diskriminierung – insbesondere in Arbeits und Mietverhältnissen – auf. Sie schlägt konkrete gesetzgeberische Massnahmen vor und berücksichtigt rechtssoziologische Aspekte wie den Zugang zur Justiz.
04.06.2025
Le courrier: Déraciner le racisme
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