Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus feiert ihr 30-jähriges Bestehen. Unter dem Motto «feiern, verstehen, weiterkommen» wird der Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung der letzten drei Jahrzehnte gewürdigt und ein Manifest publiziert. Darin spricht sich die EKR vor dem Hintergrund der fortwährenden Diskriminierung und der Grenzen des bestehenden Rechtsrahmens für ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in der Schweiz aus.
Zum 30-jährigen Bestehen setzt die EKR ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und für Gleichbehandlung: Wir fordern ein umfassendes Gleichbehandlungsgesetz, welches alle Formen von Diskriminierung einschliesst und davor schützt. Diskriminierung verletzt die Menschenwürde und darf nicht länger hingenommen werden.
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hat das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) mit einer vergleichenden Studie zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung im Zivilrecht in Europa beauftragt.
Die Studie stützt sich auf eine vertiefte Analyse der Rechtssysteme mehrerer europäischer Länder – darunter Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich und Dänemark – und bietet einen Überblick über die Ansätze und Mechanismen, die in anderen Staaten eingeführt wurden, um einen wirksamen Schutz vor rassistischer Diskriminierung im Zivilrecht zu gewährleisten.
Diese Studie zeigt Lücken im schweizerischen Privatrecht beim Schutz vor rassistischer Diskriminierung – insbesondere in Arbeits und Mietverhältnissen – auf. Sie schlägt konkrete gesetzgeberische Massnahmen vor und berücksichtigt rechtssoziologische Aspekte wie den Zugang zur Justiz.
04.06.2025
Déraciner le racisme
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