Die ordentliche Einbürgerung in der Schweiz ist ein Verfahren, das auf allen drei Stufen des Föderalismus - Bund, Kanton, Gemeinde - stattfindet. Bevor die Kandidatinnen und Kandidaten ihre Gesuche einreichen können, müssen sie spezifische Kriterien erfüllen (diverse Wohnsitzfristen; Vertrautheit mit schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen; Achtung der Rechtsordnung; geordnete finanzielle Verhältnisse; unbescholtener Ruf). Diese Kriterien können von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde erheblich variieren. Rassistische Diskriminierungen im Kontext der Einbürgerung können in den folgenden Bereichen auftreten:
Das politische Mitbestimmungsrecht in Form der Teilnahme an Wahlen, Abstimmungen, Initiativen und Referenden ist die Voraussetzung dafür, dass eine Person als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft am öffentlichen Leben teilnehmen kann. Hierfür braucht sie die Schweizer Staatsbürgerschaft. In den Gemeinden kommt es allerdings immer wieder vor, dass Einbürgerungsgesuche trotz Erfüllung der formalen Kriterien aufgrund von rassistischen Vorurteilen und Stereotypen abgelehnt werden. In solchen Fällen gelten aus rechtlicher Sicht das in der Verfassung verankerte Diskriminierungsverbot sowie der rechtliche Anspruch auf eine Begründung der Nichteinbürgerung und auf Beschwerde gegen den Nichteinbürgerungsentscheid. Diese rechtlichen Instrumente sind die nötigen Korrektive, um die Vergabe des Bürgerrechts fair, transparent und rechtsstaatlich korrekt zu gestalten.
Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 02.01.2019