Ein Pfarrer einer Ostschweizer Gemeinde kontaktierte die EKR mit der Bitte, ein aus der Türkei stammendes aramäisches Ehepaar, welchem die Einbürgerung an der Gemeindeversammlung verweigert wurde, zu unterstützen. Obwohl der Einbürgerungsrat, welcher die Vorprüfung der Anträge durchführte, an der Gemeindeversammlung den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorbehaltlos die Annahme der Einbürgerungsanträge empfahl, lehnte diese die Anträge ab. Begründet wurde der Negativentscheid aufgrund dreier Voten, welche die Verweigerung der Einbürgerung forderten, da bei einem vor Jahren stattgefundenen Nachbarschaftsstreit die Polizei hätte ausrücken müssen. Der Versuch des Gemeindepräsidenten, die falschen Aussagen zu Gunsten des Ehepaars zu korrigieren, konnte den Entscheid nicht mehr beeinflussen. Die zuständige Person im Sekretariat der EKR traf sich im Mai mit der Familie, diskutierte den Vorfall und beriet das Ehepaar über ihre Möglichkeiten. Zudem erinnerte sie in einem Schreiben den Gemeindepräsidenten an die vom Bundesgericht aufgestellten rechtsstaatlichen Anforderungen an ein Einbürgerungsverfahren.
Das Ehepaar verzichtete auf eine Kassationsbeschwerde an den Kanton, da diese im besten Fall lediglich zu einer Aufhebung des Negativentscheids geführt hätte. Bei einer Kassationsbeschwerde bestand zudem die Gefahr, dass dies einzelne Bürgerinnen und Bürger verärgert hätte, was sich mit grosser Wahrscheinlichkeit kontraproduktiv auf einen erneuten Einbürgerungsversuch auswirken würde. Man riet dem Ehepaar, erneut einen Antrag einzureichen und unterstützte es auf der Suche nach bekannten Persönlichkeiten in der Gemeinde, die das Ehepaar begleiten würden.
Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 02.01.2019
Die EKR führt eine juristische Datensammlung mit Entscheiden und Urteilen, die seit 1995 nach Artikel 261bis des Strafgesetzbuches von den verschiedenen Rechtsinstanzen der Schweiz gefällt wurden.