Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) hat Fakten zur Situation junger Frauen in der Schweiz zusammengetragen und analysiert. Daraus resultieren sieben konkrete Empfehlungen zur Beseitigung struktureller Diskriminierung im Bildungssystem. Ein Teil der Empfehlungen richten sich an den Bund.
Wie gedenkt der Bundesrat die Empfehlungen der EKF umzusetzen, insbesondere die Forderung nach einem Bericht zu den Stereotypen und die Aufnahme der Empfehlungen in die Gleichstellungstrategie?
In einem Bericht ist aufzuzeigen, wie gross das heute ungenutzte Arbeitskräfte-Potential von Personen aus dem Asylbereich ist. Dabei sind u.a. sowohl anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B), vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F), Personen mit Status S, aber auch Personen aus dem Asylverfahren (N), die längere Zeit in der Schweiz leben, einzubeziehen. Es ist aufzuzeigen, mit welchen arbeitsmarktlichen, bildungs- und ausbildungspolitischen Massnahmen und einer verbesserten Anerkennung vorhandener Kompetenzen das vorhandene Potential stärker genutzt werden kann und allenfalls welche gesetzlichen Änderungen notwendig wären.
Der Bundesrat hat im März 2023 zusammen mit der EDK den Bildungsbericht 2023 herausgegeben. Die vielen Entwicklungen in der Bildungspolitik, in der Praxis und – in eingeschränktem Mass – in der Forschung zu Fragestellungen bezüglich Migration, werden im Bericht unzureichend abgebildet.
1. Wie könnte der Bund die Kantone in der Bekämpfung des Lehrpersonenmangels in der Volksschule unterstützen?
2. Wie beurteilt der Bundesrat eine Förderung von geeigneten Geflüchteten und anderen spät Zugewanderten für den Lehrberuf?
3. Was gedenkt der Bund zu tun, damit die Anerkennung der Lehrdiplome aus dem Ausland vereinfacht wird (bzgl. Länge der Verfahren, Höhe der Kosten, Aufwand, Anforderungen an Dokumentation)?
(...)
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, dass Wohnungskündigungen nicht rechtens sind, wenn diese Kündigung lediglich dazu dient, Asylsuchende respektive vorläufig aufgenommene Personen unterzubringen. Dabei sind die Zwischennutzungen von Mietwohnungen als Asylunterkünfte, welche zur Auflösung von Mietverträgen führen, ebenfalls zu verbieten.
Eine im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) 2019 veröffentlichte universitäre Studie zeigt, dass auf dem Wohnungsmarkt eine Diskriminierung von bestimmten Personen mit Migrationshintergrund grassiert, wenn es um den Abschluss von Mietverträgen geht. Am meisten diskriminiert werden Personen, deren Namen albanisch oder türkisch klingen.
In den Medien mehren sich die Nachrichten über Schweizer Bürgerinnen und Bürger und auch andere in der Schweiz wohnhafte Personen, denen die Wohnung gekündigt wird, um Platz für Asylsuchende zu schaffen. Zuerst schien es sich um Einzelfälle zu handeln, doch liegen die Dinge anders.
Die Situation ist unhaltbar. Dies erst recht, wenn die Liegenschaft der öffentlichen Hand gehört.
Ich bitte den Bundesrat daher, unverzüglich bei allen Beteiligten zu intervenieren, damit es nicht zu weiteren solchen skandalösen Kündigungen kommt.
Der Bundesrat wird in Bezug der Arbeitsmarktbeteiligung von Schutzsuchenden aus der Ukraine interpelliert, auch vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels.
Insbesondere wird die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Diplome und die Zusammenarbeit vom Bund mit Kantonen und Gemeinden angesprochen um eine berufliche, sprachliche und gesellschaftliche Integration zu erzielen.
2019 haben sich Bund und Kantone auf eine gemeinsame lntegrationsagenda geeinigt, um anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen rascher in die Arbeitswelt und Gesellschaft zu integrieren. Bis heute bestehen aber gesetzliche und weitere Hürden zur Anstellung von vorläufig aufgenommenen Personen. Namentlich ist dies bei Anstellungen bei internationalen und quasizwischenstaatlichen Organisationen der Fall.
Der Bundesrat wird beauftragt, Sprach- und Nachqualifikationskurse an Schweizer Hochschulen als Aufgabe von gesamtschweizerischer Bedeutung anzuerkennen und mitzufinanzieren, damit Studierende sowie Akademikerinnen und Akademiker, deren Vorbildung in der Schweiz nicht anerkannt wird, keine Dequalifizierung erfahren und ihr Studium zeitnah fortsetzen können.
Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht darzulegen, welche Optionen bestehen, um Betreuungsverhältnisse in privaten Haushaltungen dem Arbeitsgesetz zu unterstellen.
Der Bundesrat wird aufgefordert, einen detaillierten und mit Beispielen versehenen Bericht über mögliche Massnahmen zur Förderung der politischen Bildung in der Schweiz vorzulegen. Der Bericht gibt einen Überblick über positive Ergebnisse, Schwachstellen und Verbesserungsvorschläge. Er gründet sich insbesondere auf Massnahmen, die in anderen Ländern umgesetzt werden, beispielsweise in den skandinavischen Ländern, und berücksichtigt die Wahlbeteiligung nach Altersgruppe. Der Bericht definiert die Voraussetzungen für eine Unterstützung des Bundes an die Kantone.
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtliche Grundlage für staatliche Behörden zu schaffen, die damit beauftragt sind, im Bereich der Gleichberechtigung und insbesondere innerhalb von Unternehmen Untersuchungen durchzuführen und Empfehlungen abzugeben.
Artikel 9 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung soll in der Weise geändert werden, dass ausländische Kinder, die im Ausland geboren sind oder invalid wurden und in der Schweiz leben, Anspruch auf Leistungen haben, insbesondere auf Eingliederungsmassnahmen.
Infolge von Beobachtungen und der Arbeit der Expertengruppe der UNO über Personen afrikanischer Abstammung reiche ich zur Bekämpfung der Diskriminierung auf dem Mietwohnungsmarkt diese parlamentarische Initiative ein:
a. Die Statistiken des BFS über das Wohnungswesen müssen die Möglichkeit bieten, zu beurteilen, ob ethnische Diskriminierung besteht, wie sie sich ausdrückt und in welchem Ausmass diskriminiert wird.
b. In einer oder in mehreren Regionen oder Kantonen ist gemeinsam mit den betroffenen öffentlichen Stellen ein Pilotverfahren einzuführen, das auf anonymen, über eine Plattform eingereichten Kandidaturen gründet.
Es sei Art. 21 des Bundesgesetzes zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen (SR 211.221.31) wie folgt anzupassen: " Der Bund kann privaten Institutionen Finanzhilfen gewähren für: ... c) Dienstleistungen im Bereich der Herkunftssuche."
Der Bundesrat wird beauftragt, das Gleichstellungsgesetz an das EU-Gleichbehandlungsrecht aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben anzugleichen. Dabei geht es namentlich um den Bereich der Gleichbehandlung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit, eine Erweiterung der Beweislasterleichterung auf die Phase der Anstellung und der Schutz für Arbeitnehmende, die sich für Diskriminierungsopfer einsetzen.
Diskriminierung bei der Personalrekrutierung ist ein gesellschaftliches Problem. Verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Diskriminierung oft schon beim ersten Sichten der Bewerbungsunterlagen stattfindet. So werden beispielsweise Personen mit "ausländisch klingendem" Namen, alleinerziehende Frauen und ältere Menschen weniger oft zu Bewerbungsgesprächen eingeladen als andere - trotz gleicher Qualifikation. Ein "falscher" Name reicht schon aus, um aussortiert zu werden. Die Benachteiligungen erfolgen gar nicht unbedingt bewusst. (...)
Der Bundesrat wird eingeladen, in Absprache mit den Kantonen und der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) abzuschätzen, wie viele Berechtigte auf Sozialhilfe verzichten aus Angst, ihr Aufenthaltsstatus werde zurückgestuft oder ihre Chancen auf Einbürgerung verschlechtert.