Der Rechtsschutz bei rassistischer Diskriminierung in der Schweiz ist vielfältig. Je nach Umfeld, in welchem die rassistische Diskriminierung stattfindet, zeigt sich der Rechtsschutz unterschiedlich. So ist z.B. die Rechtslage im Bereich der Einbürgerung anders als im Bereich der Arbeit.
Unterschiede zeigen sich aber auch je nach Art der Diskriminierung. Zum Beispiel wird eine rassistische Beschimpfung rechtlich anders gehandhabt als die rassistische Verweigerung einer Wohnung oder die Vernachlässigung der Fürsorgepflicht einer Lehrperson bei einem rassistischen Konflikt zwischen zwei Schülerinnen.
Weitere Informationen zum Rechtsschutz bei rassistischer Diskriminierung im finden Sie im online-Rechtsratgeber rassistische Diskriminierung, den die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) zusammen mit dem Sekretariat der EKR erstellt hat.
Es gibt eine Reihe internationaler Gremien, an die man sich bei rassistischen Vorfällen wenden kann. Da die Schweiz jedoch über ein relativ gut funktionierendes Rechtsschutzsystem verfügt, sollten Menschen, die sich rassistisch diskriminiert fühlen, zuerst die innerschweizerischen Mittel ausschöpfen (vgl. Rechtsschutz Schweiz).
Der internationale Weg ist grundsätzlich erst dann möglich und sinnvoll, wenn innerhalb der Schweiz keine Schritte mehr offen stehen. Die wichtigsten Gremien, an die man sich wenden kann, sind die folgenden:
Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 05.11.2024