SBB-Mitarbeitende berichten in einer Umfrage von sexualisierter Gewalt, Mobbing und Diskriminierung (...)
SBB-Mitarbeitende berichten in einer Umfrage von sexualisierter Gewalt, Mobbing und Diskriminierung. Sie müssen eine strenge Vertraulichkeitsklausel unterzeichnen, welche auch von Fachpersonen kritisiert wird (...)
Im November 2024 wird die Schweiz den 50. Jahrestag ihres Beitritts zur Europäischen Menschenrechtskonvention feiern. Hat der Bundesrat ein anderes Geburtstagsgeschenk in Betracht gezogen als die aktuelle Erklärung, in der er dazu aufrief, eines der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht umzusetzen?
Der Studie zu Diskriminierung und sexualisierter Gewalt aufgrund des Geschlechts und/oder der sexuellen Orientierung in der Schweizer Armee ist ein Massnahmenplan angehängt. Die darin skizzierten Massnahmen sind so vage, dass deren Wirkung kaum gemessen werden kann. Es stellen sich dazu folgende Fragen (...)
Der Bundesrat wird beauftragt, den Bereich "Diversity" in der Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity abzuschaffen und die nötigen Schritte zu unternehmen, damit diese Fachstelle wieder auf all das fokussiert, was die Stellung der Frauen in der Schweizer Armee betrifft und es ermöglicht, den Militärdienst für Frauen attraktiver zu gestalten. So soll sichergestellt werden, dass sich die genannte Fachstelle künftig ausschliesslich auf dieses wichtige Ziel für die Zukunft unseres Verteidigungssystems konzentriert.
Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, wie die Unabhängigkeit und Anonymität der Vertrauensstelle für Angehörige der Armee gewährleistet werden kann.
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat am 22. Oktober 2024 seinen neuen Lagebericht «Sicherheit Schweiz 2024» publiziert. Noch im Vorjahresbericht 2023 (wie in etlichen Jahren zuvor auch) listete der NDB im Kapitel «Gewalttätiger Extremismus» jeweils eine mit «Dem NDB gemeldete gewaltextremistisch motivierte Ereignisse» betitelte Statistik auf. In dieser Statistik wurden Ereignisse zu den Bereichen «Linksextremismus, Rechtsextremismus und Coronaextremismus» aufgeführt. Im NDB-Lagebericht 2024 wurde diese Statistik, die in den vergangenen Jahren grosses öffentliches Interesse ausgelöst hat, für das Betrachtungsjahr 2023 erstaunlicherweise nicht mehr aufgeführt.
Der Bundesrat wurde beauftragt, auf nationaler Ebene ein professionelles Beratungsangebot einzurichten oder zu koordinieren, die gemäss Art. 24 der Istanbul-Konvention rund um die Uhr telefonische oder Online-Beratung für Opfer von Gewalt anbietet (...)
Die Vereinigungen Pink Cross, LOS und TGNS haben eine telefonische Helpline eingerichtet, über die LGBTIQ+-Personen erlittene Verbrechen oder Vergehen melden und Beratung erhalten können (LGBTIQ-Helpline). Im Jahr 2023 wurden 305 Fälle LGBTIQ-feindlicher Hassverbrechen gemeldet, mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2022 (134). Ein Drittel der Personen wollte von der LGBTIQ-Helpline auch beraten werden, sowohl aus Vertrauensgründen als auch deshalb, weil es zu oft an offiziellen Angeboten der Kantone oder des Bundes fehlt, die sich spezifisch an LGBTIQ+-Personen richten (...)
Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundesverwaltung zu verpflichten, bei ihrer Verwendung von algorithmischen und KI-basierten Systemen eine Folgenabschätzung zu grundrechtlichen und gesellschaftlichen Risiken durchzuführen und deren Resultate transparent zu machen. Diese Pflicht soll bei allen Systemen bestehen, die zur Entscheidungsfindung oder -unterstützung in der Bundesverwaltung eingesetzt werden.
Der Bundesrat wird beauftragt, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Der Bundesrat wird beauftragt, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den andern Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darauf hinzuwirken, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an seine Kernaufgabe erinnert. Namentlich soll der EGMR keine ideelle Verbandsbeschwerde zulassen (vgl. Art. 34 EMRK) und nicht mittels ausufernder Auslegung der Grundrechte den legitimen Ermessensspielraum der Staaten einschränken (vgl. Präambel bzw. 15. Protokoll). Im Vordergrund als Massnahme steht die Aushandlung eines entsprechend verbindlichen (17.) Protokolls zur EMRK.
(...) Das Militärgesetz soll dahingehend geändert werden, dass die Fürsorgepflicht der Armee gegenüber allen Angehörigen der Armee klarer definiert und ausgeweitet wird. Ziel ist es, präventive Massnahmen zur Vermeidung von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt zu stärken, den Schutz vor solchen Gefährdungen zu gewährleisten und eine umfassende Unterstützung der Betroffenen sicherzustellen. Dabei sollen sowohl präventive Sensibilisierungsmassnahmen als auch transparente Strukturen für den Umgang mit Vorfällen gesetzlich verankert werden.
(...) Art. 74 StPO ist wie folgt zu ergänzen: 2bis Bei der Orientierung der Bevölkerung, werden das Alter, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit der Täterinnen und Täter, Tatverdächtigen und Opfer bekanntgegeben, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen oder Personen dadurch identifiziert werden können.
Das Bundesgerichtsgesetz (BGG) ist wie folgt anzupassen: Die gerichtliche Revision eines letztinstanzlichen schweizerischen Urteils aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bedarf der Zulassung durch die Bundesversammlung. Sie prüft, ob aufgrund des Urteils des EGMR Gesetzesänderungen anzustreben sind. Falls sie die Revision nicht zulässt und auf eine Gesetzesänderung verzichtet, bleiben die geltenden Gesetze massgebend.
Der Katalog der obligatorischen Landesverweisung in Art. 66a StGB sei dahingehend zu erweitern, dass auch Verurteilungen gemäss Art. 261bis StGB eine Landesverweisung zur Folge haben.
Der Nationalrat anerkennt die 2014 an der ethnisch-religiösen Minderheit der Jesiden im Nordirak begangenen Massaker im Rahmen einer Erklärung als Völkermord.
Der Bundesrat wird beauftragt, Bibliomedia mitzuteilen, dass die Durchführung von Lesungen durch Dragqueens nicht dem Auftrag entspricht, der der Stiftung erteilt wurde. Falls Bibliomedia den Leistungsvertrag weiterhin mangelhaft erfüllt, müssen die Finanzhilfen deutlich gekürzt und Rückzahlungen gefordert werden.
Der Nationalrat anerkennt den durch den "Islamischen Staat" ab dem Jahr 2014 an den Jesidinnen und Jesiden verübten Völkermord. Er ersucht den Bundesrat, von der Anerkennung durch den Nationalrat Kenntnis zu nehmen und sie auf dem üblichen diplomatischen Weg weiterzuleiten.
Die Positionierungen des heutigen Bundesrates stellen eine ethisch verheerende und für die Schweiz schändliche Gleichbehandlung in der Bewertung und Erklärung von Förderung und Ächtung des Sklaverei-Verbrechens dar. Beides, Förderung und Ächtung, beruhe gemäss Bundesrat auf angeblich wandelbaren "Wertvorstellungen". Ein Verbrechen gegen die Menschheit, also die Aufhebung aller Werte, mit "Wertvorstellungen" zu entschuldigen ist inakzeptabel.
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)