Der Katalog der obligatorischen Landesverweisung in Art. 66a StGB sei dahingehend zu erweitern, dass auch Verurteilungen gemäss Art. 261bis StGB eine Landesverweisung zur Folge haben.
Algorithmisches Systeme und automatisierte Entscheidungen werden immer häufiger und werden beispielsweise bei Stellenbewerbungen, medizinischer Diagnostik, präventiver Polizeiarbeit oder Risikokalkulationen eingesetzt. Der Einsatz dieser Systeme kann zu Diskriminierungen führen oder Diskriminierungen verstärken, das haben verschiedene Beispiele in der Vergangenheit bereits gezeigt. Dies unter anderem deshalb, weil algorithmische Systeme nicht neutral sind, sondern durch ihr Modell, die zugrundeliegenden Daten, durch die Art und Weise der Anwendung oder durch Rückkoppelungsschlaufen bestehende strukturelle Muster bestätigen oder gar verstärken können. Die Diskriminierung durch Algorithmen kann eine grosse Anzahl von Menschen betreffen, die oft nicht wissen, dass sie davon betroffen sind.
Der Nationalrat anerkennt den durch den "Islamischen Staat" ab dem Jahr 2014 an den Jesidinnen und Jesiden verübten Völkermord. Er ersucht den Bundesrat, von der Anerkennung durch den Nationalrat Kenntnis zu nehmen und sie auf dem üblichen diplomatischen Weg weiterzuleiten.
Zahlreiche Organisationen der LGBTI-Communities in Europa weisen darauf hin, dass aufgrund Putins Angriff auf die Ukraine queere Menschen aus dem Kriegsgebiet in besonderer Weise in Gefahr sind. Zudem entwickelt sich die grösste Fluchtbewegung aktuell nach Polen, Ungarn und Rumänien. Die Regierungen dieser Länder haben in den letzten Jahren eine massiv queerfeindliche Politik vertreten und durchgesetzt, weshalb folglich queere Geflüchtete in diesen Ländern nicht sicher sind. (...)
Die Positionierungen des heutigen Bundesrates stellen eine ethisch verheerende und für die Schweiz schändliche Gleichbehandlung in der Bewertung und Erklärung von Förderung und Ächtung des Sklaverei-Verbrechens dar. Beides, Förderung und Ächtung, beruhe gemäss Bundesrat auf angeblich wandelbaren "Wertvorstellungen". Ein Verbrechen gegen die Menschheit, also die Aufhebung aller Werte, mit "Wertvorstellungen" zu entschuldigen ist inakzeptabel.
Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Änderung des Opferhilfegesetzes (OHG) auszuarbeiten, sodass das kantonale Recht höhere Beträge als nach Artikel 23 Absatz 2 vorsehen kann, wenn die Genugtuung von einem Gericht festgelegt wird.
Die Daten, die heute erfasst werden, entscheiden darüber, wie unsere Gesellschaft von morgen aussieht. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass durch datenbasierte Entscheidungen keine Ungleichheiten konsolidiert werden dürfen, und dass es sich beim Gender Data Gap um ein virulentes Problem mit breiten gesellschaftlichen Implikationen handelt?
2. Gibt es in der Schweiz Forschung dazu? Wenn nicht, wäre der Bundesrat bereit beispielsweise über ein
ausgeschriebenes Forschungsprojekt dieses Thema für den Kontext der Schweiz zu untersuchen?
3. Verfolgt der Bundesrat die aktuellen Regulierungsbestrebungen in der EU und kann er abschätzen, welche Folgen diese für die Schweiz haben werden?
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)