Diverses

22.3889 Konversionsmassnahmen an LGBTQ-Personen verbieten und unter Strafe stellen

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für ein schweizweites Verbot von Konversionsmassnahmen (auch bekannt als "Konversionstherapien") bei Minderjährigen und/oder bei jungen Erwachsenen und eine entsprechende Strafnorm zu schaffen. Damit sind sämtliche Massnahmen gemeint, die eine Veränderung ("Umpolung") oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks (SOGIE) zum Ziel haben. Bei der Definition dieser Begrifflichkeiten soll er sich an den internationalen Standards (Yogyakarta Principles) orientieren. Verboten werden sollen das Anbieten, Vermitteln und Bewerben solcher Konversionsmassnahmen.

Nicht von diesem Verbot erfasst sein sollen namentlich

- professionell begleitete ergebnisoffene Auseinandersetzungen mit der eigenen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität wie beispielsweise psychotherapeutische Massnahmen gemäss Richtlinien der entsprechenden Berufsverbände;

- medizinisch indizierte Massnahmen zur Geschlechtsangleichung;

- Therapien von strafrechtlich relevanten Sexualpräferenzen und Verhalten (wie Exhibitionismus oder Pädosexualität).

22.3334 Krisenzentren gegen Gewalt

Der Bundesrat wird beauftragt, verbindliche Standards und Grundlagen dafür zu schaffen, dass in allen Regionen der Schweiz Krisenzentren für Opfer von Gewalt garantiert sind. Opfer sollen in den Krisenzentren umfassende spezialisierte medizinische und psychologische Erstbetreuung und Unterstützung erhalten. Ebenfalls wird eine Dokumentation und Spurensicherung durch die Rechtsmedizin ohne Verpflichtung zur Anzeige gewährleistet. Die Krisenzentren sollen für alle Opfer leicht zugänglich und in der Bevölkerung bekannt sein. Damit soll die Hilfe für Opfer wie auch die Aussichten auf Erfolg der Strafverfolgung verbessert werden. Die Krisenzentren sollen mit Einverständnis der Opfer deren Kontaktdaten direkt zur zuständigen Opferberatungsstelle weiterleiten dürfen, damit diese später proaktiv mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen können.

Ausserdem muss geklärt werden, wie diese Untersuchungen finanziert werden.

22.3333 Krisenzentren gegen Gewalt

Der Bundesrat wird beauftragt, verbindliche Standards und Grundlagen dafür zu schaffen, dass in allen Regionen der Schweiz Krisenzentren für Opfer von Gewalt garantiert sind. Opfer sollen in den Krisenzentren umfassende spezialisierte medizinische und psychologische Erstbetreuung und Unterstützung erhalten. Ebenfalls wird eine Dokumentation und Spurensicherung durch die Rechtsmedizin ohne Verpflichtung zur Anzeige gewährleistet. Die Krisenzentren sollen für alle Opfer leicht zugänglich und in der Bevölkerung bekannt sein. Damit soll die Hilfe für Opfer wie auch die Aussichten auf Erfolg der Strafverfolgung verbessert werden. Die Krisenzentren sollen mit Einverständnis der Opfer deren Kontaktdaten direkt zur zuständigen Opferberatungsstelle weiterleiten dürfen, damit diese später proaktiv mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen können.

Ausserdem muss geklärt werden, wie diese Untersuchungen finanziert werden

22.3259 Queere Personen aus der Ukraine und Russland evakuieren und schützen (Interpellation Barrile)

Zahlreiche Organisationen der LGBTI-Communities in Europa weisen darauf hin, dass aufgrund Putins Angriff auf die Ukraine queere Menschen aus dem Kriegsgebiet in besonderer Weise in Gefahr sind. Zudem entwickelt sich die grösste Fluchtbewegung aktuell nach Polen, Ungarn und Rumänien. Die Regierungen dieser Länder haben in den letzten Jahren eine massiv queerfeindliche Politik vertreten und durchgesetzt, weshalb folglich queere Geflüchtete in diesen Ländern nicht sicher sind. (...)

22.3198 Rechtfertigung eines Verbrechens gegen die Menschheit durch den Bundesrat

Der Bundesrat wurde durch die Interpellationen Friedl (18.3072) und Ryser (21.3905) nach seiner historischen, moralischen und menschenrechtlichen Beurteilung der Rechtfertigung, Entschuldigung und Unterstützung der Sklaverei durch den Bundesrat von 1864 (Dubs, Schenk, Knüsel, Fornerod, Frey-Herosé, Naeff, Challet-Venel) gefragt.

Die Antwort des Bundesrates war in beiden Fällen dieselbe: "Die Bundesbehörden haben damals gemäss den Normen, die in den 1860er-Jahren vorherrschten, gehandelt. Die Massstäbe haben sich inzwischen gewandelt, die heutige Gesellschaft ist von anderen Wertvorstellungen geleitet."

Diese Positionierungen des heutigen Bundesrates widersprechen, wie bereits in den jeweiligen Interpellationen dargelegt, eklatant dem aktuellen historischen Wissensstand. 1864 waren die vorherrschenden Normen nicht einmal mehr die Normen der Herrschenden der westlichen Welt, sondern nur noch die der sklavenhaltenden Eliten in den US-Südstaaten, in Kuba und Brasilien sowie in den portugiesischen Kolonien Angola und Mosambik. 1864 wurde die Sklaverei weltweit als Verbrechen definiert, und der Schweizer Bundesrat von 1864 war die letzte Regierung der westlichen Welt, welche dieses Verbrechen gerechtfertigt, entschuldigt, banalisiert und unterstützt hat.

Die Positionierungen des heutigen Bundesrates stellen eine ethisch verheerende und für die Schweiz schändliche Gleichbehandlung in der Bewertung und Erklärung von Förderung und Ächtung des Sklaverei-Verbrechens dar. Beides, Förderung und Ächtung, beruhe gemäss Bundesrat auf angeblich wandelbaren "Wertvorstellungen". Ein Verbrechen gegen die Menschheit, also die Aufhebung aller Werte, mit "Wertvorstellungen" zu entschuldigen ist inakzeptabel.

1. Anerkennt der Bundesrat, dass Sklaverei im Jahre 1864 ein Verbrechen gegen die Menschheit war?

2. Anerkennt der Bundesrat, dass die Rechtfertigung und Unterstützung der Sklaverei durch den Bundesrat im Jahre 1864 eine Beteiligung an diesem Verbrechen war?

3. Anerkennt der Bundesrat, dass die Schweiz, aufgrund der bundesrätlichen Sklaverei-Legitimation und -förderung, mitverantwortlich war am Leiden der von Schweizern und Schweizerinnen in Brasilien versklavten Männer, Frauen und Kinder?

4. Welche Konsequenzen ergeben sich für die heutige Schweiz aus der Rechtfertigung der Sklaverei durch den Bundesrat von 1864?

22.3194 Opferhilfegesetz. Mehr Autonomie für die Kantone (Motion Nantermod)

Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Änderung des Opferhilfegesetzes (OHG) auszuarbeiten, sodass das kantonale Recht höhere Beträge als nach Artikel 23 Absatz 2 vorsehen kann, wenn die Genugtuung von einem Gericht festgelegt wird.

21.4652 Gender Data Bias - eine zunehmende gesellschaftliche Herausforderung (Interpellation Ryser)

Die Daten, die heute erfasst werden, entscheiden darüber, wie unsere Gesellschaft von morgen aussieht. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass durch datenbasierte Entscheidungen keine Ungleichheiten konsolidiert werden dürfen, und dass es sich beim Gender Data Gap um ein virulentes Problem mit breiten gesellschaftlichen Implikationen handelt?

2. Gibt es in der Schweiz Forschung dazu? Wenn nicht, wäre der Bundesrat bereit beispielsweise über ein

ausgeschriebenes Forschungsprojekt dieses Thema für den Kontext der Schweiz zu untersuchen?

3. Verfolgt der Bundesrat die aktuellen Regulierungsbestrebungen in der EU und kann er abschätzen, welche Folgen diese für die Schweiz haben werden?

21.4599 Statische Erfassungen von PMT-Massnahmen (Postulat Marti Min Li)

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus sowie der dazugehörigen Verordnung, eine Statistik über die angeordneten Massnahmen geführt werden könnte. Diese könnte vom Bundesamt für Statistik erfasst und publiziert werden analog etwa zu den Straftaten im Bereich häuslicher Gewalt.

21.532 Illegale Inhalte und Fake News auf Internetplattformen stoppen (Parlamentarische Initiative Pult)

Zum Schutz der freien und demokratischen Meinungsbildung vor gesetzeswidrigen Inhalten und Falschinformationen ("Fake News") sind grosse Internet-Konzerne, die Plattformen wie Suchmaschinen und soziale Medien betreiben, in die Verantwortung zu nehmen. Die Gesetzgebung ist gemäss folgenden zwei Stossrichtungen anzupassen:

1. Die genannten Internet-Plattformen sind haftungsrechtlich in die Verantwortung zu nehmen, wobei sie für gesetzeswidrige Inhalte, die sie verbreiten, auch dann verantwortlich gemacht werden können, wenn diese von Dritten stammen.

2. Es sind gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, die dazu dienen, die Verbreitung von Falschinformationen auf den genannten Internet-Plattformen einzudämmen.

21.527 Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts müssen strafbar werden (Paralementarische Initiative Bertschy)

Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:

Diskriminierung und Aufruf zu Hass

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)

21.522 Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts müssen strafbar werden (Paralementarische Initiative Studer)

Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:

Diskriminierung und Aufruf zu Hass

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)

21.516 Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts müssen strafbar werden (Paralementarische Initiative Arslan)

Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:

Diskriminierung und Aufruf zu Hass

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)

21.515 Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts müssen strafbar werden (Parlamentarische Initiative De Quattro)

Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:

Diskriminierung und Aufruf zu Hass

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)

21.514 Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts müssen strafbar werden (Parlamentarische Initiative Binder-Keller)

Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:

Diskriminierung und Aufruf zu Hass

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)

21.513 Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts müssen strafbar werden (Parlamentarische Initiative Marti Min Li)

Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:

Diskriminierung und Aufruf zu Hass

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)