Zum Schutz der freien und demokratischen Meinungsbildung vor gesetzeswidrigen Inhalten und Falschinformationen ("Fake News") sind grosse Internet-Konzerne, die Plattformen wie Suchmaschinen und soziale Medien betreiben, in die Verantwortung zu nehmen. Die Gesetzgebung ist gemäss folgenden zwei Stossrichtungen anzupassen:
1. Die genannten Internet-Plattformen sind haftungsrechtlich in die Verantwortung zu nehmen, wobei sie für gesetzeswidrige Inhalte, die sie verbreiten, auch dann verantwortlich gemacht werden können, wenn diese von Dritten stammen.
2. Es sind gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, die dazu dienen, die Verbreitung von Falschinformationen auf den genannten Internet-Plattformen einzudämmen.
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Sicherstellung der Neutralität der gesellschaftlich relevanten Algorithmen vorzulegen.
In seiner Antwort auf die Interpellation 21.3239 hat der Bundesrat angekündigt, er werde Zweckmässigkeit und Einfluss der Schaffung eines Kompetenznetzwerks im Bereich der künstlichen Intelligenz prüfen; die Schaffung eines unabhängigen Kontrollorgans hingegen lehnte er ab. Er hat auch das Postulat 16.4007 abgelehnt, das forderte, die Algorithmen müssten im Einklang mit den Grundrechten stehen. Dieses wurde zwischenzeitlich abgeschrieben, weil es nicht in der erforderlichen Frist behandelt wurde. (...)
Das Strafgesetzbuch wird wie folgt geändert:
Art. 18bis (neu)
Gemeinsame Bestimmung 1
Notwehr (Art. 15) und Notstand (Art. 17) werden vermutet, wenn der Täter Polizist oder eine Person ist, die in Ausübung einer kommunalen, kantonalen oder eidgenössischen Funktion handelt, in der er oder sie für die Sicherheit von Personen und Gütern verantwortlich ist.
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus sowie der dazugehörigen Verordnung, eine Statistik über die angeordneten Massnahmen geführt werden könnte. Diese könnte vom Bundesamt für Statistik erfasst und publiziert werden analog etwa zu den Straftaten im Bereich häuslicher Gewalt.
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Ebenen und Organe für welche Formen von Terrorismus- und Extremismusbekämpfung zuständig sind und welche gesetzlichen Grundlagen dafür jeweils gegeben sind. Dabei geht es um die Abgrenzung von Zuständigkeiten und Kompetenzen beispielsweise von Bundespolizei und kantonalen Polizeien, Bundespolizei und Nachrichtendienst, sowie zur Strafjustiz.
Bericht vom 24.11.2021 über die Sicherheitspolitik der Schweiz (BBl 2021 2895)
Die Daten, die heute erfasst werden, entscheiden darüber, wie unsere Gesellschaft von morgen aussieht. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass durch datenbasierte Entscheidungen keine Ungleichheiten konsolidiert werden dürfen, und dass es sich beim Gender Data Gap um ein virulentes Problem mit breiten gesellschaftlichen Implikationen handelt?
2. Gibt es in der Schweiz Forschung dazu? Wenn nicht, wäre der Bundesrat bereit beispielsweise über ein
ausgeschriebenes Forschungsprojekt dieses Thema für den Kontext der Schweiz zu untersuchen?
3. Verfolgt der Bundesrat die aktuellen Regulierungsbestrebungen in der EU und kann er abschätzen, welche Folgen diese für die Schweiz haben werden?
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Vier international anerkannte Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, haben die Politik, die Israel gegenüber der nichtjüdischen und der palästinensischen Bevölkerung an den Tag legt, als Apartheid bezeichnet.
Sollte diese Dimension nicht endlich in die Aussenpolitik der Schweiz für die Region Mittlerer Osten und Nordafrika integriert werden?
Die Schweizer Wirtschaft und Politik haben während der Apartheid Südafrika (zu lange) unterstützt und sich dann erfolglos dafür zu entschuldigen versucht.
- Hat der Bundesrat mit Blick auf Israel daraus die richtigen Lehren gezogen?
- Wie gedenkt er konkret zu handeln, damit er nicht aktiv oder passiv Menschenrechtsverletzungen unterstützt?
In einem Bericht von Amnesty International wird Israel als Apartheidstaat bezeichnet; dass diese Anschuldigung gerechtfertigt sei, wird in diesem Bericht anhand mehrerer Beispiele detailliert aufgezeigt.
Wird die Schweiz ihre guten Beziehungen zu Israel mit dem Ziel nutzen, dass den Menschenrechtsverletzungen und den Verletzungen des Völkerrechts ein Ende gesetzt wird?
Zahlreiche Organisationen der LGBTI-Communities in Europa weisen darauf hin, dass aufgrund Putins Angriff auf die Ukraine queere Menschen aus dem Kriegsgebiet in besonderer Weise in Gefahr sind. Zudem entwickelt sich die grösste Fluchtbewegung aktuell nach Polen, Ungarn und Rumänien. Die Regierungen dieser Länder haben in den letzten Jahren eine massiv queerfeindliche Politik vertreten und durchgesetzt, weshalb folglich queere Geflüchtete in diesen Ländern nicht sicher sind. (...)
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über das Ausmass von Digitaler Gewalt in der Schweiz und Massnahmen zu deren Bekämpfung zu verfassen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wieso Digitale Gewalt sich grenzenlos ausbreiten kann, woran die Strafverfolgung gegen Digitale Gewalt scheitert, wer besonders betroffen ist und welche Massnahmen ergriffen werden oder welche Anlaufstellen geschaffen werden müssen, um sie einzudämmen.
In der Debatte zum Gesetz, das die Gründung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution ermöglicht, sagte Bundesrat Cassis am 14. September 2021, dass eine Lücke zwischen dem Pilotprojekt SKMR (läuft bis Ende 2022) und der NMRI vermieden werden soll. Das EDA hat die Gründungsversammlung auf Mitte 2022 in Aussicht gestellt. Mit dem Gesetzestext wird eine Partnerschaft mit den Kantonen angestrebt.
1. Wo stehen wir in diesem Gründungsprozess?
2. Wo stehen die Gespräche mit den Kantonen, und wer ist daran beteiligt?