Am 5. Mai 2023 brachte das Téléjournal von RTS um 19.30 eine Reportage über eine Übung der Armee mit 4000 Armeeangehörigen. Das Ziel: sich bei einem bewaffneten Angriff verteidigen zu können. Im Beitrag sieht man Armeeangehörige mit scharfer Munition auf Kartonziele schiessen. Eine kurze Sequenz zeigt das Ziel: Es handelt sich klar um einen Mann mit maghrebinischem Profil. Die aktuellen Geschehnisse zeigen, dass der Kampf gegen Rassismus nötig ist und im Alltag geleistet werden muss.
Wie rechtfertigt das VBS den Einsatz solcher stereotypen Bilder?
Die EKR befasst sich mit Randthemen wie Kulturelle Aneignung und historischen Denkmälern, aber kein kritisches Wort zum Islam.
Die EU verschärft derzeit im Rahmen des Digital Services Act (DSA) die Regulierungen für grosse Plattformunternehmen mit über 45 Millionen Nutzer*innen. Unter anderem auch in Bezug auf an Nutzer*innen angepasste personalisierte politische Werbung (microtargeting), illegale Inhalte wie Hassrede und Drohungen, den Umgang mit sensiblen Daten sowie den Schutz von Minderjährigen auf den Plattformen.
Ergreift der Bundesrat ebenfalls Massnahmen gegen diese Gefahren?
Besteht für die Schweiz eine Möglichkeit, sich dem Mechanismus der EU anzuschliessen, den die EU bei Plattformen mit über 45 Millionen Nutzer*innen anwendet?
Ich bitte den Bundesrat um eine Erläuterung bezüglich der Ideologie und Vernetzung der Gruppierung "Junge Tat". Ausserdem soll der Bundesrat deren Gewaltpotenzial einschätzen und die Instrumente darstellen um die Gruppierung zu überwachen und dagegen vorzugehen.
Der Bundesrat wird beauftragt, einen umfassenden Bericht zur Verbreitung und dem Gefahrenpotential radikaler, verschwörungstheoretischer Gruppierungen in der Schweiz zu erarbeiten. Darin legt er unter anderem Statistiken zu gewalttätigen rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Gruppierungen in der Schweiz dar. Zudem führt er aus, mit welchen Massnahmen die Ausbreitung dieser Gruppen und deren Gedankengut gezielt und ganzheitlich bekämpft werden können.
Ich beauftrage den Bundesrat, das Nationalfondsprojekt 42+ (NFP 42+) mit einer Studie über die Vergangenheit unseres Landes in Bezug auf die Apartheid zu ergänzen.
Die Meinungsäusserungsfreiheit ist zweifellos ein grundlegendes Element der Demokratie. Allerdings stellt das Recht, insbesondere nach den Artikeln 259 und 261bis des Strafgesetzbuches, bestimmte öffentliche Äusserungen unter Strafe, die als Aufruf zu Hass und Gewalt betrachtet werden. Es ist deshalb klar, dass in der Schweiz jegliche Form der öffentlichen Äusserung strafbar ist, die ausdrücklich zur Gewalt aufruft.
Der diesjährige Lagebericht des Nachrichtendiensts des Bundes spricht von zunehmender rechtsextremer Gewalt. Im Jahr 2021 wurden gemäss NDB 38 Ereignisse im Bereich rechtsextremer Gewalt beobachtet. Zudem wurden 35 Ereignisse von gewalttätigem "Coronaextremismus" festgestellt. Auch Medienberichte warnen vermehrt von rechtsextremer Gewalt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: (...)
Der Bund soll, gemeinsam mit den Kantonen, eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Antisemitismus ausarbeiten. Dabei sorgt der Bund für eine gemeinsame und gestärkte Strategie und erarbeitetet einen Aktionsplan, welcher Bund, Kantone und Gemeinden gemäss ihren jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten in die Pflicht nimmt.
In verschiedenen Schweizer Städten haben nebst Corona-Massnahmen Kritiker/innen auch offen Rechtsextreme und Faschisten demonstriert. Diese Vorfälle und der jüngste Antisemitismus-Bericht der SIG und der GRA zeigen auf, dass antisemitische und faschistische Übergriffe in der Schweiz zunehmen. Der Bericht spricht von einer Zunahme antisemitischer Fälle von 6 Prozent, im Netz sogar von einer Zunahme von 66 Prozent.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: (...)
Der Bundesrat wurde durch die Interpellationen Friedl (18.3072) und Ryser (21.3905) nach seiner historischen, moralischen und menschenrechtlichen Beurteilung der Rechtfertigung, Entschuldigung und Unterstützung der Sklaverei durch den Bundesrat von 1864 (Dubs, Schenk, Knüsel, Fornerod, Frey-Herosé, Naeff, Challet-Venel) gefragt.
Die Antwort des Bundesrates war in beiden Fällen dieselbe: "Die Bundesbehörden haben damals gemäss den Normen, die in den 1860er-Jahren vorherrschten, gehandelt. Die Massstäbe haben sich inzwischen gewandelt, die heutige Gesellschaft ist von anderen Wertvorstellungen geleitet." (...)
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Auswirkungen von gezielter Werbung, die auf der Beschaffung von Daten beruht (personalisierte Werbung), zu untersuchen und in einem Bericht eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, um den Einsatz solcher Werbung zu verbieten oder stark zu regulieren.
Der Bundesrat wird eingeladen, beim Grenzwachtkorps, der Bundes- und der Transportpolizei unabhängige Schlichtungsstellen einzurichten, die niederschwellige informelle Beschwerdemechanismen für Betroffene von Fällen von Racial und Ethnic Profiling anbieten; ferner ist die Einführung eines Quittungssystems zu prüfen.
Der Bundesrat schafft eine eigenständige gesetzliche Grundlage, welche die Verwendung von in der Öffentlichkeit bekannten Kennzeichen des Nationalsozialismus, namentlich von Gesten, Parolen, Grussformen, Zeichen und Fahnen, sowie von Gegenständen, welche solche Kennzeichen darstellen oder enthalten, wie Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen oder Abbildungen, in der realen und digitalen Öffentlichkeit verbietet und unter Strafe stellt.
Aus der neusten Publikation "TANGRAM" Nr. 45 vom 27. September 2021 der Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) geht hervor, dass im Jahr 2020 antisemitische Vorfälle und Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie sich verstärkt haben. (...)
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage auszuarbeiten, die über ein Verbot für die öffentliche Verwendung von Symbolen und anderen Darstellungen von Gruppierungen, die terroristische oder extremistische Taten begehen, die klar im Widerspruch zu den Werten einer demokratischen Gesellschaft, einem demokratischen Staat und dem Gedanken der Völkerverständigung stehen. (...)
Die transatlantische Sklaverei war eines der grossen Menschheitsverbrechen und legte den Grundstein für den Reichtum westlicher Länder. (...)
Ich bitte den Bundesrat von 2021 um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Anerkennt der Bundesrat, dass Sklaverei zu allen Zeiten, auch 1864, ein Verbrechen gegen die Menschheit war?
2. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass sich Parlament und Bundesrat 1864 der Beteiligung (Rechtfertigung, Legalisierung) an einem "Verbrechen gegen die Menschheit" schuldig machten, als welches die Sklaverei 2001 durch die UNO (mit Schweizer Unterschrift) erklärt wurde?
3. Ist der Bundesrat einverstanden, dass die Unterstützung der Sklaverei durch Bundesrat und Parlament von 1864 für Reparationen durch die Schweiz an die Nachkommen der Opfer spricht?
Es sollen die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, um die öffentliche Verwendung von Propagandamitteln, insbesondere des Nationalsozialismus oder einer Vereinigung, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet ist, unter Strafe zu stellen.
Das Verbot richtet sich gegen der Allgemeinheit gut bekannten Symbole wie etwa das Hakenkreuz.
Die Gesetzesanpassung kann sich an den Begrifflichkeiten anderer Rechtsordnungen orientieren.