Am 20. Februar 2024 publizierte der EGMR das Urteil im Fall Wa Baile v. Switzerland. Die Schweiz wird darin mehrfach wegen Verstössen gegen das Diskriminierungsgebot und fehlendem wirksamen Rechtsbehelf verurteilt.
1. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus dem EGMR-Urteil?
2. Welche Massnahmen und Gesetze zur zukünftigen Verhinderung von Racial/Ethnical Profiling durch Sicherheitsbehörden plant der Bundesrat?
Am vergangenen 2. März hat in Zürich ein 15-jähriger Jugendlicher tunesischer Herkunft einen orthodoxen Juden mit einem Messer niedergestochen. Es ist eine Tat des islamischen Terrorismus und ein Hassverbrechen. Von allen derartigen Taten, die in der Schweiz verzeichnet wurden, ist es diejenige mit dem jüngsten Täter.
Darum frage ich den Bundesrat: (...)
Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus abzuschaffen.
Der Antisemitismus in der Schweiz nimmt massiv zu. Physische Attacken gehören zum Alltag. Nach der schrecklichen Tat eines 15-Jährigen auf einen Juden sagen Extremismusexpert:innen, dass dies nur die Spitze des Eisbergs sei. Die Ursachen für solche grausame Taten sind vielfältig, Bund und Kantone sind gefragt.
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat sich mit einer bemerkenswerten Anprangerung der SVP-Kampagne hervorgetan. Mit dieser groben Einmischung in einen demokratischen Prozess versuchte dieser erlauchte Kreis ohne jegliche demokratische Legitimation, eine Regierungspartei daran zu hindern, objektive und dokumentierte Informationen über die importierte Kriminalität zu liefern, die manche mit der Unterstützung solcher Gremien mehr schlecht als recht zu kaschieren versuchen.
Entsprach dies dem Mandat der EKR?
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) nimmt vor allem den Rassismus von rechter Seite ins Visier, schweigt aber zum Rassismus von links und vor allem von islamistischer Seite.
1. Warum tut sich die EKR mit Islamkritik dermassen schwer und hat sich zum verbreiteten Antisemitismus von islamistischer Seite bisher nicht geäussert?
2. Ist der Bundesrat bereit, die einseitige Zusammensetzung der EKR zu ändern und auch eine angemessene liberal-bürgerliche Vertretung sicherzustellen?
Seit Oktober werden vermehrt antisemitische Vorfälle verzeichnet, was zeigt, dass dieses Übel in der Schweiz leider nach wie vor sehr präsent ist. Die Kantone haben mit mehr oder weniger Schärfe reagiert, doch es müsste noch sehr viel mehr unternommen werden, um dieses nicht hinnehmbare Verhalten wirksam zu bekämpfen.
Wird der Bundesrat angesichts der jüngsten Ereignisse nun den Vorstoss 22.3307 von Kollegin Sibel Arslan für eine nationale Strategie und einen Aktionsplan gegen Antisemitismus unterstützen?
Im Kanton Waadt haben zwei gewählte Personen Morddrohungen erhalten, insbesondere weil sie sich gegen Polizeigewalt einsetzen. Beide haben Klage eingereicht.
1. Was wird auf nationaler Ebene in Bezug auf Drohungen und Beleidigungen gegenüber Personen, die nicht auf Bundesebene gewählt sind, unternommen?
2. Wie werden die Einschüchterungsversuche gegenüber den gewählten Personen erfasst, die sich kritisch mit den bewaffneten staatlichen Kräften auseinandersetzen?
3. Sexismus ist nach Artikel 261bis StGB nicht strafbar; wie werden die extremistischen sexistischen Handlungen erfasst?
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, welche Massnahmen dazu dienen, der aussenpolitischen Dimension des zunehmenden Antisemitismus in der Schweiz zu begegnen.
Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen, eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus auszuarbeiten. Diese sollen Bund, Kantone und Gemeinden gemäss ihren jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten in die Pflicht nehmen. Die bestehende Fachstelle für Rassismusbekämpfung muss dafür mit ausreichenden Ressourcen gestärkt werden. Der Bericht «Evaluation der Massnahmen gegen Antisemitismus von Bund, Kantonen und Gemeinden» bedarf zudem einer Aktualisierung. Zu prüfen sei schliesslich, ob zusätzlich ein Beauftragter für Rassismus- und Antisemitismusbekämpfung eingesetzt werden soll.
Eine Minderheit der Kommission (Glarner, Bircher, Bläsi, Fischer Benjamin, Marchesi, Rutz Gregor, Steinemann) beantragt, die Motion abzulehnen.
Der Bundesrat schafft eine gesetzliche Grundlage, welche die öffentliche Verwendung, das öffentliche Tragen, das öffentliche Zeigen sowie das öffentliche Verbreiten von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistische Propagandamitteln, Zeichen und Symbolen, wie Gesten, Parolen, Grussformen, Zeichen und Fahnen, insbesondere einer Vereinigung, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet ist, unter Strafe stellt.
Die EU verschärft derzeit im Rahmen des Digital Services Act (DSA) die Regulierungen für grosse Plattformunternehmen mit über 45 Millionen Nutzer*innen. Unter anderem auch in Bezug auf an Nutzer*innen angepasste personalisierte politische Werbung (microtargeting), illegale Inhalte wie Hassrede und Drohungen, den Umgang mit sensiblen Daten sowie den Schutz von Minderjährigen auf den Plattformen.
Ergreift der Bundesrat ebenfalls Massnahmen gegen diese Gefahren?
Besteht für die Schweiz eine Möglichkeit, sich dem Mechanismus der EU anzuschliessen, den die EU bei Plattformen mit über 45 Millionen Nutzer*innen anwendet?
Ich bitte den Bundesrat um eine Erläuterung bezüglich der Ideologie und Vernetzung der Gruppierung "Junge Tat". Ausserdem soll der Bundesrat deren Gewaltpotenzial einschätzen und die Instrumente darstellen um die Gruppierung zu überwachen und dagegen vorzugehen.
Der Bundesrat wird beauftragt, einen umfassenden Bericht zur Verbreitung und dem Gefahrenpotential radikaler, verschwörungstheoretischer Gruppierungen in der Schweiz zu erarbeiten. Darin legt er unter anderem Statistiken zu gewalttätigen rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Gruppierungen in der Schweiz dar. Zudem führt er aus, mit welchen Massnahmen die Ausbreitung dieser Gruppen und deren Gedankengut gezielt und ganzheitlich bekämpft werden können.
Ich beauftrage den Bundesrat, das Nationalfondsprojekt 42+ (NFP 42+) mit einer Studie über die Vergangenheit unseres Landes in Bezug auf die Apartheid zu ergänzen.
Der diesjährige Lagebericht des Nachrichtendiensts des Bundes spricht von zunehmender rechtsextremer Gewalt. Im Jahr 2021 wurden gemäss NDB 38 Ereignisse im Bereich rechtsextremer Gewalt beobachtet. Zudem wurden 35 Ereignisse von gewalttätigem "Coronaextremismus" festgestellt. Auch Medienberichte warnen vermehrt von rechtsextremer Gewalt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: (...)
Der Bund soll, gemeinsam mit den Kantonen, eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Antisemitismus ausarbeiten. Dabei sorgt der Bund für eine gemeinsame und gestärkte Strategie und erarbeitetet einen Aktionsplan, welcher Bund, Kantone und Gemeinden gemäss ihren jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten in die Pflicht nimmt.
In verschiedenen Schweizer Städten haben nebst Corona-Massnahmen Kritiker/innen auch offen Rechtsextreme und Faschisten demonstriert. Diese Vorfälle und der jüngste Antisemitismus-Bericht der SIG und der GRA zeigen auf, dass antisemitische und faschistische Übergriffe in der Schweiz zunehmen. Der Bericht spricht von einer Zunahme antisemitischer Fälle von 6 Prozent, im Netz sogar von einer Zunahme von 66 Prozent.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: (...)
Der Bundesrat wurde durch die Interpellationen Friedl (18.3072) und Ryser (21.3905) nach seiner historischen, moralischen und menschenrechtlichen Beurteilung der Rechtfertigung, Entschuldigung und Unterstützung der Sklaverei durch den Bundesrat von 1864 (Dubs, Schenk, Knüsel, Fornerod, Frey-Herosé, Naeff, Challet-Venel) gefragt.
Die Antwort des Bundesrates war in beiden Fällen dieselbe: "Die Bundesbehörden haben damals gemäss den Normen, die in den 1860er-Jahren vorherrschten, gehandelt. Die Massstäbe haben sich inzwischen gewandelt, die heutige Gesellschaft ist von anderen Wertvorstellungen geleitet." (...)
Der Bundesrat wird eingeladen, beim Grenzwachtkorps, der Bundes- und der Transportpolizei unabhängige Schlichtungsstellen einzurichten, die niederschwellige informelle Beschwerdemechanismen für Betroffene von Fällen von Racial und Ethnic Profiling anbieten; ferner ist die Einführung eines Quittungssystems zu prüfen.
Der Bundesrat schafft eine eigenständige gesetzliche Grundlage, welche die Verwendung von in der Öffentlichkeit bekannten Kennzeichen des Nationalsozialismus, namentlich von Gesten, Parolen, Grussformen, Zeichen und Fahnen, sowie von Gegenständen, welche solche Kennzeichen darstellen oder enthalten, wie Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen oder Abbildungen, in der realen und digitalen Öffentlichkeit verbietet und unter Strafe stellt.
Aus der neusten Publikation "TANGRAM" Nr. 45 vom 27. September 2021 der Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) geht hervor, dass im Jahr 2020 antisemitische Vorfälle und Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie sich verstärkt haben. (...)
Es sollen die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, um die öffentliche Verwendung von Propagandamitteln, insbesondere des Nationalsozialismus oder einer Vereinigung, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet ist, unter Strafe zu stellen.
Das Verbot richtet sich gegen der Allgemeinheit gut bekannten Symbole wie etwa das Hakenkreuz.
Die Gesetzesanpassung kann sich an den Begrifflichkeiten anderer Rechtsordnungen orientieren.