Die kantonalen Verfahren zur ordentlichen Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern

Die kantonalen Verfahren zur ordentlichen Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern

Die Schweiz kennt ein dreistufiges Einbürgerungsverfahren: Das Schweizerbürgerrecht wird erst dann voll wirksam, wenn sich Bund, Kanton und Gemeinde positiv über ein Gesuch ausgesprochen haben. Die Regelungen und Bedingungen, unter denen Einbürgerungen vorgenommen oder nicht vorgenommen werden, sind äusserst komplex. Die vorliegende Dokumentation bietet einen Überblick über die formellen Bestimmungen auf Kantonsebene.(91 Seiten)

Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Eidg. Ausländerkommission EKA und dem Bundesamt für Ausländerfragen BFA (2000)

Bestellung als gedrucktes Exemplar
Stück
Stück
Stück