Nach der Ratifizierung des internationalen Übereinkommens gegen jede Form von Rassendiskriminierung und nach Inkrafttreten der Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB) verfügt die Schweiz seit Mitte der Neunzigerjahre über zwei wirksame Instrumente zur Bekämpfung von Rassismus. Mit Einführung dieser Instrumente eng verbunden ist die Gründung der EKR. In der ersten Ausgabe ihres Bulletins TANGRAM stellt die EKR diese Instrumente und ihre eigenen Aufgaben und Zielsetzungen vor. Diese Ausgabe des Bulletins TANGRAM ist in Papierform vergriffen. Sie kann aber als PDF-Datei heruntergeladen werden.