Diese Ausgabe befasst sich mit dem Rassismus im politischen Diskurs, weil dieser aus mehreren Gründen ein Problem darstellt: erstens, weil es ihn gibt; zweitens, weil grundsätzliche Zurückhaltung in der Ahndung angebracht ist; und drittens, weil die Grenzen fliessend und die Tatbestände schwer fassbar sind. Auch hier gilt: Im Zweifel für die (nicht) Angeklagten. Die häufigen Nichtverbote, beispielsweise von Kampagnenplakaten, dürfen aber nicht den Schluss zulassen, dass erlaubt ist, was nicht verboten werden kann.