Fall 1996-005N

Tafel mit Aufschrift «Heil Hitler» auf dem Nachbarsgrundstück

Aargau

Verfahrensgeschichte
1996 1996-005N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Schrift
Gesellschaftliches Umfeld Nachbarschaft
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Zwischen zwei Nachbarn herrscht ein Streit im Zusammenhang mit einem hängigen Baugesuch. Die Angeschuldigten stellen in der Folge in ihrem Garten eine in Richtung des Nachbars gerichtete Holztafel mit der Aufschrift «Heil Hitler» auf, um diesen, da er ausländischer Herkunft ist, zu ärgern.

Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein, weil sich der Ausdruck «Heil Hitler» weder auf eine Rasse, Ethnie noch Religion beziehe und somit keine Herabsetzung oder Diskriminierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise erfolgt sei.

Entscheid

Einstellung des Strafverfahrens.