Fall 1996-005N
Aargau
Verfahrensgeschichte | ||
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1996 | 1996-005N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien |
Tatmittel | Schrift |
Gesellschaftliches Umfeld | Nachbarschaft |
Ideologie | Rassismus (Nationalität / Herkunft) |
Zwischen zwei Nachbarn herrscht ein Streit im Zusammenhang mit einem hängigen Baugesuch. Die Angeschuldigten stellen in der Folge in ihrem Garten eine in Richtung des Nachbars gerichtete Holztafel mit der Aufschrift «Heil Hitler» auf, um diesen, da er ausländischer Herkunft ist, zu ärgern.
Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein, weil sich der Ausdruck «Heil Hitler» weder auf eine Rasse, Ethnie noch Religion beziehe und somit keine Herabsetzung oder Diskriminierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise erfolgt sei.
Einstellung des Strafverfahrens.