Fall 1996-018N

Fremdenfeindliche Äusserungen eines Politikers und Nationalrats in Fernsehsendung

Zürich

Verfahrensgeschichte
1996 1996-018N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde nimmt das Strafverfahren nicht anhand.
Juristische Suchbegriffe
Behörde/Instanz Zuständige Strafverfolgungsbehörde
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Politische Akteure
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Ton / Bild
Gesellschaftliches Umfeld Medien (inkl. Internet)
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Ein Politiker und ehemaliger Nationalrat äusserte sich im Rahmen der Sendung "Arena" des Schweizer Fernsehens DRS sinngemäss wie folgt: "Vergleichen Sie keine Tamilen und ...? mit Bielern und ...?, denn diese haben eine viel grössere Kriminalitätsrate als wir."

Die Strafverfolgungsbehörde ersuchte nach der Prüfung der Aufzeichnungen der "Arena"-Sendung die Schweizerische Bundesversammlung um Aufhebung der Immunität des Angeschuldigten. Der National- und Ständerat beschlossen die Ablehnung der Aufhebung der parlamentarischen Immunität des betreffenden Nationalrats.

Die Strafverfolgungsbehörde nimmt in der Folge das Strafverfahren nicht anhand.

Entscheid

Nichtanhandnahme des Strafverfahrens.