Fall 1996-018N
Zürich
Verfahrensgeschichte | ||
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1996 | 1996-018N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde nimmt das Strafverfahren nicht anhand. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Behörde/Instanz | Zuständige Strafverfolgungsbehörde |
Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Politische Akteure |
Opfergruppen | Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien |
Tatmittel | Ton / Bild |
Gesellschaftliches Umfeld | Medien (inkl. Internet) |
Ideologie | Rassismus (Nationalität / Herkunft) |
Ein Politiker und ehemaliger Nationalrat äusserte sich im Rahmen der Sendung "Arena" des Schweizer Fernsehens DRS sinngemäss wie folgt: "Vergleichen Sie keine Tamilen und ...? mit Bielern und ...?, denn diese haben eine viel grössere Kriminalitätsrate als wir."
Die Strafverfolgungsbehörde ersuchte nach der Prüfung der Aufzeichnungen der "Arena"-Sendung die Schweizerische Bundesversammlung um Aufhebung der Immunität des Angeschuldigten. Der National- und Ständerat beschlossen die Ablehnung der Aufhebung der parlamentarischen Immunität des betreffenden Nationalrats.
Die Strafverfolgungsbehörde nimmt in der Folge das Strafverfahren nicht anhand.
Nichtanhandnahme des Strafverfahrens.