Fall 1996-018N
Zürich
| Verfahrensgeschichte | ||
|---|---|---|
| 1996 | 1996-018N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde nimmt das Strafverfahren nicht anhand. |
| Juristische Suchbegriffe | |
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| Behörde/Instanz | Zuständige Strafverfolgungsbehörde |
| Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
| Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
| Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
| Stichwörter | |
|---|---|
| Tätergruppen | Politische Akteure |
| Opfergruppen | Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien |
| Tatmittel | Ton / Bild |
| Gesellschaftliches Umfeld | Medien (inkl. Internet) |
| Ideologie | Rassismus (Nationalität / Herkunft) |
Ein Politiker und ehemaliger Nationalrat äusserte sich im Rahmen der Sendung "Arena" des Schweizer Fernsehens DRS sinngemäss wie folgt: "Vergleichen Sie keine Tamilen und ...? mit Bielern und ...?, denn diese haben eine viel grössere Kriminalitätsrate als wir."
Die Strafverfolgungsbehörde ersuchte nach der Prüfung der Aufzeichnungen der "Arena"-Sendung die Schweizerische Bundesversammlung um Aufhebung der Immunität des Angeschuldigten. Der National- und Ständerat beschlossen die Ablehnung der Aufhebung der parlamentarischen Immunität des betreffenden Nationalrats.
Die Strafverfolgungsbehörde nimmt in der Folge das Strafverfahren nicht anhand.
Nichtanhandnahme des Strafverfahrens.