Fall 1997-004N
Schaffhausen
Verfahrensgeschichte | ||
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1997 | 1997-004N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren ein. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Medienschaffende / Verleger |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Schrift; Verbreiten von rassistischem Material |
Gesellschaftliches Umfeld | Kunst und Wissenschaft |
Ideologie | Antisemitismus; Revisionismus |
Der Angeklagte bot in seiner Publikation (Zeitschrift) das Buch «Wer regiert die Welt» zum Verkauf an.
Der Inhalt des fraglichen Buchs fällt nach der Meinung der Strafverfolgungsbehörde zwar unter die Rassismusstrafnorm, aber es handle sich hier noch um eine straflose Vorbereitungshandlung. Die Strafverfolgungsbehörde kam aufgrund der nicht widerlegbaren Äusserungen des Angeklagten zu diesem Ergebnis. So sei das Buch zu jenem Zeitpunkt nicht mehr lieferbar gewesen und der Angeklagte habe es nur im Hinblick auf eine allfällige Neuauflage in seiner Bücherliste aufgeführt. Er habe es vor allfälligen Lieferungen nochmals überprüfen wollen. Es konnten ihm keine bereits erfolgten Auslieferungen nachgewiesen werden.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Das vom Angeklagten der Strafverfolgungsbehörden überlassene Exemplar des Buches wird gemäss Art. 58 StGB eingezogen.