Fall 1997-012N
Basel-Stadt
Verfahrensgeschichte | ||
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1997 | 1997-012N | 1. Instanz verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Verbreiten von Ideologien (Abs. 2) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Medienschaffende / Verleger |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Schrift; Verbreiten von rassistischem Material |
Gesellschaftliches Umfeld | Kunst und Wissenschaft |
Ideologie | Antisemitismus; Revisionismus |
Bei einem Verleger und Buchhändler wurden 17 Exemplare des Buches «Geheimgesellschaften, Band II», beschlagnahmt und eingezogen.
Das vorliegende Urteil enthält keine weiteren Sachverhaltsangaben und keine rechtliche Begründung der Verurteilung. Das hier in Frage stehende Buch war bereits Gegenstand von früheren Strafverfahren im Zusammenhang mit Art. 261bis StGB. Der angeklagte Verleger und Buchhändler wird zu einer Busse von Fr. 1'000.-- verurteilt.
Verurteilung zu einer Busse von Fr. 1'000.--, bedingt löschbar nach einer Probezeit von 1 Jahr. Einziehung der beschlagnahmten 17 Bücher gemäss Art. 58 StGB.