Fall 1997-023N

Vertrieb der Zeitschrift Y eines Vereins

Schaffhausen

Verfahrensgeschichte
1997 1997-023N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand Subjektiver Tatbestand
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Verbreiten von rassistischem Material
Gesellschaftliches Umfeld Vereine / Verbände / Organisationen
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Angeschuldigte ist verantwortlicher Prokurist einer Firma, die ca. 17'000 Exemplare der Zeitschrift Y, Ausgabe I/97 verteilen liess. Die Zeitschrift enthielt mehrere gegen Art. 261bis StGB verstossende Artikel.

Gemäss der Strafverfolgungsbehörde kann dem Beschuldigten kein vorsätzliches Handeln vorgeworfen werden, weil er den Inhalt der Zeitschrift nicht kannte und angesichts der Tatsache, dass es sich um Nachrichten zum Tierschutz handelte, keine weitergehende Prüfung vornehmen musste. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wird eingestellt.

Entscheid

Einstellung des Ermittlungsverfahrens.