Fall 1998-014N

Arbeitgeber beschimpft Arbeitnehmer: «Wenn du die Arbeit nicht machen kannst, so kannst du retour gehen, von wo du gekommen bist»

Solothurn

Verfahrensgeschichte
1998 1998-014N (Zuständige Strafverfolgungsbehörde) Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand Öffentlichkeit
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Arbeitswelt
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Ein Arbeitnehmer forderte, nachdem er einen Tag in der Firma gearbeitet hatte, von seinem Arbeitgeber seinen Lohn ein. Daran schloss sich ein Gespräch an, in dem der Arbeitgeber zum Arbeitnehmer gesagt haben soll: «Wenn du die Arbeit nicht machen kannst, so kannst du retour gehen, von wo du gekommen bist."

Da in Bezug auf die Äusserung des Arbeitgebers die tatbestandsmässig geforderte Öffentlichkeit fehlt, wird der Anzeige keine Folge gegeben.

Entscheid

Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung.