Fall 2005-051N

Rassendiskriminierung und einfache Körperverletzung

Luzern

Verfahrensgeschichte
2005 2005-051N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Behörde/Instanz Zuständige Strafverfolgungsbehörde
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Täter unbekannt
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Dem Strafbefehl ist der Sachverhalt nicht zu entnehmen. Es ist einzig bekannt, dass sich der Angeklagte der einfachen Körperverletzung sowie der Rassendiskriminierung schuldig machte.

Entscheid

Der Angeklagte wird zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat mit einer Probezeit von 2 Jahre verurteilt. Weiter hat er Kosten in der Höhe von CHF 1094.00 zu tragen.