Fall 2008-025N
Basel-Stadt
Verfahrensgeschichte | ||
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2008 | 2008-025N | Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Keine Angabe über den Sachverhalt.
Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten wegen mehrfachen Rassendiskriminierung, der versuchten Nötigung und der mehrfachen Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 20, mit bedingten Strafvollzug, unter Auferlegung einer Probezeit von 2 Jahren.