Fall 2012-006N
Schwyz
Verfahrensgeschichte | ||
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2012 | 2012-006N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Behörde/Instanz | Zuständige Strafverfolgungsbehörde |
Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Verbreiten von Ideologien (Abs. 2) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Gesten / Gebärden |
Gesellschaftliches Umfeld | Öffentliche Orte; Freizeit / Sport |
Ideologie | Rechtsextremismus |
Der Beschuldigte führte an einem öffentlichen Fest mehrfach den Hitlergruss aus.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen mehrfacher Rassendiskriminierung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 110.00.