Fall 2012-006N

"Hitlergruss" an einem öffentlichen Fest

Schwyz

Verfahrensgeschichte
2012 2012-006N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Behörde/Instanz Zuständige Strafverfolgungsbehörde
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Verbreiten von Ideologien (Abs. 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Gesten / Gebärden
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte;
Freizeit / Sport
Ideologie Rechtsextremismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte führte an einem öffentlichen Fest mehrfach den Hitlergruss aus.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen mehrfacher Rassendiskriminierung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 110.00.