Fall 2012-009N
Uri
| Verfahrensgeschichte | ||
|---|---|---|
| 2012 | 2012-009N | Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten. |
| Juristische Suchbegriffe | |
|---|---|
| Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Verbreiten von Ideologien (Abs. 2) |
| Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
| Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
| Stichwörter | |
|---|---|
| Tätergruppen | Privatpersonen |
| Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
| Tatmittel | Ton / Bild |
| Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
| Ideologie | Rechtsextremismus |
Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Die durch das Landesgericht beim Nachrichtendienst des Bundes editierten drei Originaldatenträger mit der Bezeichnung Rütlifeier «PNOS», 8. August 2010 (HD-Video [1] nur blueray-Player [2] und Bilder H-Gruss [3]) werden zu den Akten genommen.
Das Landesgericht verurteilt den Beschuldigten zu eine bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 50.00 und einer Busse von CHF 300.00.