Fall 2016-018N

Rassistisches Video auf Youtube gestellt

Bern

Verfahrensgeschichte
2016 2016-018N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Jugendliche
Opfergruppen Schwarze Personen / PoC
Tatmittel Ton / Bild
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Vor ca. 6 Monaten stellte der Beschuldigte mit seinem Handy ein Video von „Aschi Locher“ auf YouTube. In diesem Video erklärt ein Mann mit Schweizer Dialekt eine Maschine und sagt u.a., dass „mit dieser Maschine täglich 3`000 Neger gehackt werden können».

Sachverhalt

Vor ca. 6 Monaten stellte der Beschuldigte mit seinem Handy ein Video von „Aschi Locher“ auf YouTube. In diesem Video erklärt ein Mann mit Schweizer Dialekt eine Maschine und sagt u.a., dass „mit dieser Maschine täglich 3`000 Neger gehackt werden können».

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Verletzung des Art. 261bis Abs. 4 StGB. Er wird mit einer Busse von CHF 100.00 bestraft. Die Verfahrenskosten werden der beschuldigten Person auferlegt. Diese betragen CHF 50.00.