Fall 2019-020N

Hakenkreuz und «Heil Hitler» in der Unterführung 2

Bern

Verfahrensgeschichte
2019 2019-020N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Jugendliche
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Schrift
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rechtsextremismus

Kurzfassung

Am Nachmittag übersprayte der Beschuldigte, der minderjährig ist, zusammen mit einem Freund zunächst die Lampen einer Unterführung mit roter Farbe. Anschliessend sprayten die beiden Jugendlichen verschiedene Schriftzüge und Zeichen an die Wände der Unterführung, unter anderem auch Hakenkreuze und den Schriftzug «Heil Hitler», im Wissen um deren Bedeutung.
Nach Ansicht der zuständigen Strafverfolgungsbehörde ist der Tatbestand der Rassendiskriminierung erfüllt.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung und Sachbeschädigung. Er wird mit einer persönlichen Leistung von 1 Tag in Form von Arbeit bestraft.